Krankenkassen

Was ist die gesetzliche Krankenversicherung?

Krankenkassen sind die Träger der Krankenversicherung und sowohl Teil des deutschen Gesundheitssystems als auch der Sozialversicherung. Eine Krankenversicherung erstattet für die Versicherten die Kosten für die Behandlung nach Unfällen, bei Erkrankungen und bei Mutterschaft - voll oder teilweise. Unterschieden wird zwischen gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen.

In den gesetzlichen Krankenkassen sind Versicherungspflichtige, freiwillig Versicherte oder Familienversicherte krankenversichert. Rund 90 Prozent der Deutschen sind bei Krankenkassen versichert. Der Leistungskatalog der Krankenkassen wird im Sozialgesetzbuch V festgelegt.  

Man unterscheidet zwischen folgenden Kassenarten:

  • Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK),
  • Betriebskrankenkassen (BKK),
  • Innungskrankenkassen (IKK),
  • Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK),
  • Knappschaft,
  • Ersatzkassen.

Seit April 2007 ist jede Kassenart allgemein geöffnet und somit für jeden, bei dem die Versicherungsfähigkeit vorliegt, zugänglich.

Gesetzliche Krankenkassen: Beitrag richtet sich nach Einkommen

KrankenkassenrechnerDie gesetzlichen Krankenkassen sind ein Teil des Solidarsystems. Anders als bei den privaten Versicherungen zahlen alle Versicherten gleichermaßen, egal ob sie alt sind oder jung, dauerhaft krank oder gesund. Denn in einer gesetzlichen Krankenkasse richten sich die Versicherungsbeiträge nach dem Bruttoeinkommen der Versicherten. Gesetzliche Grundlage ist das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V).

Bei den gesetzlichen Krankenkassen gilt das Solidaritätsprinzip, d.h. die Krankenkassenbeiträge richten sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Einzelnen. Wer mehr verdient, zahlt einen höheren Beitrag für die Krankenkassen. Nach oben sind die Beiträge allerdings durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt.

Die Leistungen der Krankenkassen orientieren sich am medizinisch Notwendigen und werden grundsätzlich als Sachleistung erbracht.

Zahl der Krankenkassen rückläufig

Der zunehmende Wettbewerb durch den Gesundheitsfonds sorgt für eine rückläufige Zahl von gesetzlichen Krankenkassen. Gab es Anfang der 90er Jahre noch über 1.200 gesetzliche Kassen, so ist die Zahl inzwischen auf unter 200 gesunken.

Der Kostendruck und zunehmende Kampf um Marktanteile und Versicherte wird bei den Krankenkassen zu weiteren Fusionen führen. Haben sich bislang eher kleine Kassen zusammengeschlossen, erreicht die Fusionswelle jetzt auch die großen Anbieter. Das Gesundheitsministerium hält langfristig eine Anzahl von 30 bis 50 gesetzlichen Krankenkassen für ausreichend.

Freiwilligkeit und Versicherungspflicht bei Krankenkassen

Auch wenn grundsätzlich eine Versicherungspflicht zur Krankenversicherung besteht, gibt es bei gesetzlichen Krankenkassen freiwillige und Pflichtmitglieder.
Zu den freiwilligen Mitgliedern zählen grundsätzlich Selbständige und Beamte. Bei Angestellten wird die Freiwilligkeit bei Krankenkassen durch die Versicherungspflichtgrenze bestimmt. Wird diese in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten, besteht eine freiwillige Mitgliedschaft.

  • Pflichtmitglieder
    Der Kreis der Versicherungspflichtigen wird durch das Gesetz bestimmt. Die im § 5 SGB V genannten Personen genießen Versicherungsschutz aufgrund der Pflichtversicherung.
  • Freiwillige Mitglieder
    Personen, die aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und eine bestimmte Versicherungszeit erfüllen, können sich freiwillig bei einer Krankenkasse versichern. Der Beitritt muss innerhalb von drei Monaten erklärt werden und muss schriftlich erfolgen.

Weitere Informationen zu Krankenkassen:

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