Krankenkassen Höchstsatz
Informationen zum Maximalbeitrag 2011
Krankenkassen - Höchstsatz bei 15,5 Prozent
Der Beitrag für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet sich aus dem Bruttoeinkommen und dem aktuellen Beitragssatz. Der Krankenkassen Höchstsatz liegt 2011 bei 15,5 Prozent. Multipliziert man diesen Satz mit dem Bruttoeinkommen erhält man die Gesamtbelastung für Kassenversicherte.
Der Maximalbeitrag wird beim Verdienst in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) erreicht. Die BBG 2011 liegt bei 44.500 EUR jährlich oder 3.712,50 EUR monatlich. Wer darüber hinaus verdient, muss für diesen Teil des Gehalts keine Beiträge an die Krankenkasse abführen. Erstmals sinkt in 2011 die Bemessungsgrenze für die Krankenversicherung. Trotzdem wird der Gesundheitsschutz teurer, weil der zweite Bestandteil des Beitrags, der Beitragssatz, angehoben wird.
Beispiel für Krankenkassenbelastungen 2011:
- 1.000 EUR Bruttoeinkommen - 155 EUR
- 2.000 EUR Bruttoeinkommen – 310 EUR
- 3.000 EUR Bruttoeinkommen – 465 EUR
- 3.712,50 EUR Bruttoeinkommen – 575,44 EUR
Der Arbeitgeber trägt einen Anteil von 7,3, der Arbeitnehmer von 8,2 Prozent. Zu diesem Betrag wird noch der Anteil zur gesetzlichen Pflegeversicherung addiert, der zwischen 1,95 und 2,2 Prozent liegt. Der individuelle Krankenkassen Höchstsatz kann sogar noch über diesen Werten liegen. Einige Kassen verlangen seit 2010 einen Zusatzbeitrag, weil die Einnahmen die Kosten für medizinische Behandlungen etc. nicht decken. Maximal darf die Zusatzbelastung zwei Prozent vom Bruttoeinkommen ausmachen.
Krankenkassen Höchstsatz - Die Entwicklung
Die Beitragsentwicklung bei der gesetzlichen Krankenversicherung zeigt kontinuierlich nach oben. Durch die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze an die Lohn- und Gehaltsentwicklung steigt auch der Krankenkassen Höchstsatz stetig an. Gleichzeitig sorgt die Anhebung des Beitragssatzes für eine Verteuerung des Gesundheitsschutzes. Kassenindividuelle Zusatzbeiträge erhöhen seit 2010 die Maximalbelastung.
- 1980: 185,22 EUR,
- 1990: 301,98 EUR,
- 2000: 445,21 EUR,
- 2010: 558,75 EUR.
Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht abzusehen. Der weiter voranschreitende medizinische Fortschritt bei gleichzeitigem Wandel der Altersstruktur der Bevölkerung lässt erahnen, dass der Höchstsatz zur Krankenversicherung weiter angehoben werden muss. In der privaten Krankenversicherung existiert ein Höchstsatz übrigens nicht. Die Privatkassen stellen den laufenden Beitragseinnahmen die zu erwartenden Kosten gegenüber und ermitteln daraus die erforderliche Prämie. Nur für den Basistarif in der PKV ist ein Höchstsatz gesetzlich vorgeschrieben.
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