Krankenkassen Fusionen

Änderungen für Versicherte in 2010

In 2010 gibt es zahlreiche Fusionen bei Krankenkassen. Zum größten Zusammenschluss kommt es zwischen der Barmer und der Gmünder Ersatzkasse. Auch Betriebs- und Innungskrankenkassen wollen fusionieren. Wir zeigen Ihnen, welche Änderungen sich für Versicherte der Krankenkassen ergeben und welche Kasse in einer Fusion aufgeht.

Großfusionen bei den Krankenkassen - noch gibt es über 170 Kassen in Deutschland. Doch der Gesundheitsfonds sorgt für zunehmenden Wettbewerbs- und Kostendruck. Daher wird auch für 2010 mit weiteren Fusionen bei den gesetzlichen Kassen gerechnet. Viele Versicherte fragen sich nun, was sich für sie ändert.

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Wird nach der Fusion der Beitrag erhöht?

Grundsätzlich gilt für jede Krankenkasse der Beitragssatz des Gesundheitsfonds. Damit zahlt jeder Versicherte den gleichen Beitragssatz - unabhängig von der Krankenkasse. Allerdings erwarten Gesundheitsexperten, dass die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen, um die Kosten zu decken.

In diesem Fall muss eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben, um die Insolvenz zu vermeiden. Durch eine Fusion können Krankenkassen jedoch Kosteneinsparungen z.B. in der Verwaltung erzielen. Daher ist davon auszugehen, dass fusionierte Kassen langfristig Kostenvorteile haben und zunächst keine Zusatzbeiträge erheben müssen.

Ändern sich die Leistungen durch die Fusion?

Die Leistungen der Krankenkassen sind zu 95 Prozent vom Gesetzgeber vorgegeben. Diese Pflichtleistungen ändern sich also durch eine Fusion nicht. Da jede Kasse jedoch freiwillige Zusatzleistungen anbietet, kann sich durch einen Zusammenschluss bei diesen Zusatzleistungen etwas ändern.

Beispiele für Zusatzleistungen sind Erstattungen für homöopathische Behandlungen, Zuschüsse für Kuren oder die Beteiligung an den Kosten für Fitnessstudios. Da der Wettbewerb künftig vor allem über Leistungen stattfindet, dürften die Krankenkassen bestrebt sein, die Zusatzpakete trotz Fusion weiter anzubieten.

Gibt es bei Fusionen ein Sonderkündigungsrecht?

Die Fusion zweier Krankenkassen begründet kein Sonderkündigungsrecht. Eine Kündigung kann lediglich dann vorgenommen werden, wenn sich der Beitrag erhöht. Da seit Einführung des Gesundheitsfonds ein Einheitssatz gilt, können Kündigungen nur dann vorgenommen werden, wenn ein Zusatzbeitrag erhoben wird.

Genau dies soll aber durch eine Fusion verhindert werden. Die ordentliche Kündigung der Krankenkassen kann nach 18 Monaten Versicherungszeit ausgesprochen werden. Für Versicherte in Wahltarifen gilt eine längere Mindestversicherungsdauer.

Welche Krankenkassen sich 2010 zusammenschließen

Folgende gesetzliche Krankenkassen wollen u.a. in 2010 fusionieren:

  • AOK Berlin und AOK Brandenburg
  • AOK Rheinland-Hamburg und AOK Westfalen-Lippe
  • Barmer und Gmünder Ersatzkasse
  • DAK und Hamburg-Münchener
  • IKK Baden-Württemberg, IKK Hessen, IKK Baden-Württemberg und Hessen, IKK Hamburg, IKK Sachsen und IKK Thüringen fusionieren zur IKK classic
  • SBK und die neue bkk
  • Signal Iduna IKK und numIKK
  • Schwenninger BKK und BKK Ost-Hessen
  • Vaillant BKK und INOVITA BKK

Weitere Fusionen sind bei den gesetzlichen Kassen in Vorbereitung. Es ist davon auszugehen, dass sich der Trend der Zusammenschlüsse auch 2010 und 2011 weiter fortsetzen wird.

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