Krankenkassen Beitragssatz

Wie hoch ist der Kassenbeitrag 2012?

Der Krankenkassen-Beitragssatz wird vom Gesetzgeber einheitlich für alle gesetzlichen Krankenversicherer festgelegt. Für 2012 müssen Arbeitnehmer 15,5 Prozent vom Bruttoeinkommen für Kranken- und Pflegeversicherung abführen. Einige Kassen verlangen zudem einen Zusatzbeitrag.

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Krankenkassen 2012 mit konstantem Beitragssatz

Die gesetzliche Krankenversicherung kennt seit Jahrzehnten nur Beitragssatzsteigerungen. Nur bei Einführung des Gesundheitsfonds wurde der allgemeine Beitragssatz gesenkt. Doch bereits 2011 mussten die Versicherten als auch die Arbeitgeber wieder tiefer in die Tasche greifen. Seitdem gilt ein Einheitssatz von 15,5 Prozent vom Bruttoeinkommen für alle gesetzlichen Krankenkassen. Für 2012 ist aufgrund der allgemein stabilen Finanzlage keine Anhebung des Beitragssatzes vorgesehen. Allerdings werden die Überschüsse auch nicht zur Beitragssenkung verwendet, sondern bilden eine Rücklage für wirtschaftlich schwierigere Zeiten.

Von dem Beitragssatz von 15,5 Prozent vom Bruttoeinkommen zahlen die Beschäftigten einen Anteil von 8,2 Prozent und die Arbeitgeber von 7,3 Prozent.

Der Beitragssatz wird dabei stets als Prozentsatz vom Einkommen erhoben. Wer mehr verdient, muss auch mehr Geld an die Krankenkasse abführen. Allerdings gilt dies nur bis zu Beitragsbemessungsgrenze. Wer darüber verdient, zahlt keine weiteren Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Der Beitrag an die GKV wird dabei direkt vom monatlichen Bruttoeinkommen vom Arbeitgeber an die Krankenkasse abgeführt.

Allgemeiner Beitragssatz für Krankenkassen

Der Gesetzgeber legt seit Einführung des Gesundheitsfonds bis Ende November den Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlich fest. Grundlage sind die Einnahmen und Ausgaben in der GKV sowie die zu erwartenden Finanzströme für das kommende Jahr. Ergibt sich eine Unterfinanzierung, so muss der Gesetzgeber den Beitragssatz erhöhen.

Versicherte müssen beachten, dass trotz einer Beitragssatzerhöhung kein Sonderkündigungsrecht besteht. Denn die Anhebung basiert auf einer Rechtsverordnung, die für alle Kassen in gleichem Maße gilt. Daher können gesetzlich Versicherte die Krankenkasse nur mit einer zweimonatigen Frist wechseln. Allerdings kann der Kassenwechsel erst dann erfolgen, wenn bei der bisherigen Kasse eine mindestens 18-monatige Mitgliedschaft bestanden hat.

Der Zusatzbeitrag erhöht die Kassenbeiträge

Ab 2011 wird der Zusatzbeitrag den Krankenkassenbeitrag nochmals erhöhen. Jede Krankenkassen kann, wenn sie mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt, von ihren Versicherten zusätzliches Geld verlangen. Dadurch wird die gesetzliche Krankenkasse nochmals verteuert. Ab 2011 können die Krankenkassen den Zusatzbeitrag frei festlegen. Dabei gilt keine Obergrenze und eine Einkommensprüfung wird nicht mehr vorgenommen.

Allerdings soll bei Überschreiten einer Belastung von zwei Prozent des Bruttoeinkommens der Steuerzahler für die Differenzbelastung aufkommen. Damit besteht der Krankenkassen Beitrag aus folgenden Komponenten:

Angesichts der Ausgabenentwicklung im Gesundheitswesen ist davon auszugehen, dass sowohl der Beitragssatz als auch der Zusatzbeitrag für die Krankenkassen in Zukunft weiter steigen werden.

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