Krankenhauszusatzversicherung
Chefarztbehandlung und Einbett- oder Zweibettzimmer
Auch als gesetzlich Versicherter kann man wie ein Privatpatient behandelt werden. Mit der Krankenhaus-Zusatzversicherung genießen GKV-Versicherte einen Sonderstatus und eine bessere Behandlung. Durch eine private stationäre Zusatzversicherung kann man sich die freie Auswahl der Klinik und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sichern.
Wonach bemisst sich der Beitrag für die Krankenhaus-Zusatzversicherung?
In der privaten Krankenversicherung (PKV) hängt der Beitrag nicht vom Einkommen des Versicherten ab. Dies gilt auch für die stationären Zusatztarife. Der Monatsbeitrag richtet sich nach
- Eintrittsalter,
- Geschlecht und
- Vorerkrankungen.
Da der Beitrag mit höherem Eintrittsalter steigt, ist ein früher Abschluss der Zusatzversicherung auf jeden Fall zu empfehlen. Zudem können mit zunehmendem Alter Erkrankungen auftreten, für die die privaten Versicherer Zuschläge verlängen oder Ausschlüsse vereinbaren.
Warum ist die stationäre Zusatzversicherung zu empfehlen?
Die medizinische Versorgung auf dem Land lässt oftmals zu wünschen übrig. Als Kassenpatient werden Sie grundsätzlich in das nächstgelegene Krankenhaus eingeliefert. Wenn Sie in ein weiter entferntes und besser ausgestattetes Universitätsklinikum eingeliefert werden möchten, benötigen Sie die Zusatzversicherung.
Wer nicht vom Belegarzt sondern vom Chefarzt behandelt werden möchte, sollte über den Abschluss einer Zusatzversicherung nachdenken. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Chefarzt nur dann, wenn dies medizinisch erforderlich ist. Ohne Zusatzversicherung drohen leicht Kosten von mehreren tausend Euro, die aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen.
Zusatzversicherung: Wahlleistungstarif oder Restkostentarif
Bei einer Zusatzversicherung für das Krankenhaus unterscheidet man zwischen Wahlleistungs- und Restkostentarifen:
Bei einer Krankenhauszusatzversicherung mit Wahlleistungstarif werden nur der Zuschlag für das Zwei- oder Einbettzimmer und die Kosten für die Chefarztbehandlung übernommen.
Sucht ein Patient aus bestimmten Gründen nicht das nächstgelegene Krankenhaus bzw. das Krankenhaus, in das er überwiesen wurde, auf, sondern lässt sich in ein weiter entferntes Krankenhaus mit höheren Tagespflegesätzen einweisen, so werden die daraus resultierenden höheren Kosten jedoch von der privaten Zusatzversicherung nicht übernommen. Die Differenz zwischen den Tagespflegesätzen der beiden Krankenhäuser muss hier vom Patienten gezahlt werden, da auch die gesetzliche Krankenversicherung dafür nicht aufkommt.
Bei einer Krankenhauszusatzversicherung mit Restkostentarif wird zusätzlich auch der erhöhte Tagespflegesatz z.B. einer Uni-Klinik übernommen. Beim Restkostentarif werden also alle Kosten voll erstattet, nachdem die gesetzliche Kasse vorgeleistet hat, beim Wahlleistungstarif hingegen lediglich die Chefarztbehandlung und der Zimmerzuschlag.
Wer trotz privater Versicherung nur die Leistungen der gesetzlichen Kassen in Anspruch nimmt – also Mehrbettzimmer statt versichertem Einzelzimmer und Stationsarzt statt Chefarzt – erhält als Ausgleich ein Tagegeld.
Weitere Informationen
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- Krankenhaustagegeld(nächster Artikel)
Wer als gesetzlich Versicherter im Krankenhaus bestens versorgt sein will, benötigt eine Krankenhaus-Zusatzversicherung. Mit der Zusatzversicherung genießt man freie Klinikwahl, die Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer sowie Chefarztbehandlung.