Kopfpauschale Krankenversicherung

Reform der Krankenkassen

Die Alternative zur Bürgerversicherung ist die Kopfpauschale von CDU und CSU. Mit der Kopfpauschale sollen die Kosten für die Krankenversicherung von den Arbeitskosten entkoppelt werden. Die Kopfpauschale soll laut Koalitionsvertrag ab dem Jahr 2011 eingeführt werden. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick zu den Auswirkungen der Gesundheitsprämie.

Die Kopfpauschale betrifft dabei lediglich die gesetzliche Krankenversicherung. Die private Krankenversicherung soll unverändert fortgeführt werden. Die Umsetzung der Kopfpauschale oder Gesundheitsprämie ist bereits seit 2005 Leitlinie der Gesundheitspolitik der Union.

Anzeige

Welche Auswirkungen hat die Kopfpauschale?

Jeder gesetzlich Versicherte zahlt einen einheitlichen Pauschalbetrag (=Kopfprämie) als persönlichen Beitrag für die Krankenkasse. Derzeit ist vorgesehen, dass die Kopfpauschale bei 109 EUR im Monat liegt. Maximal sollen sieben Prozent des Einkommens abgeführt werden. Dazu werden neben dem Arbeitseinkommen auch Zinsen und Mieteinnahmen berücksichtigt.

Der Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung soll bei sieben Prozent des Bruttoeinkommens "eingefroren" werden. Somit werden künftig steigende Gesundheitskosten von den Arbeitskosten entkoppelt.

Wie sieht der Sozialausgleich bei der Kopfpauschale aus?

Für jede Person muss im Konzept der Kopfpauschale ein eigener Beitrag entrichtet werden. Somit sind Ehepartner beide beitragspflichtig, auch wenn nur einer der beiden einer Beschäftigung nachgeht. Kinder sollen hingegen beitragsfrei versichert bleiben.

Damit kein Versicherter mit der Zahlung der Kopfpauschale finanziell überfordert ist, soll es einen Solidarausgleich für Finanzschwache geben. Der Ausgleich soll über die Einkommenssteuer erfolgen. Die Gesundheitsprämie hängt also nicht von der Höhe des Arbeitseinkommens ab. Der Beitrags jedes Beschäftigten zum Solidarausgleich ist jedoch vom Gesamteinkommen abhängig.

Wie erfolgt die Finanzierung?

Der Gesundheitsfonds soll im Modell der Kopfpauschale beibehalten werden. Die Arbeitsgeberbeiträge und Steuermittel fließen direkt in den Geldsammeltopf. Die Krankenkassen erhalten aus dem Fonds einen pauschalen Beitrag je Versichertem als Arbeitgeberprämie.

Der Pauschalbeitrag der gesetzlich Versicherten wird direkt an die Krankenkassen gezahlt. Der Fonds übernimmt die Finanzierung der beitragsfreien Kinderversicherung sowie den Solidarausgleich für Geringverdiener. Die Kinder von privat Krankenversicherten werden aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung mit in den Ausgleich über den Fonds einbezogen.

Kritik an der Kopfpauschale

Befürworter der Gesundheitsprämie versprechen sich eine bessere Gesundheitsversorgung auch für die gesetzlich Versicherten. Die Kopfpauschale führe zu mehr Wettbewerb, einer Belebung des Arbeitsmarktes durch Entkopplung der Beiträge von den Lohnkosten und mehr Gerechtigkeit für Alle durch den Steuerausgleich.

Kritiker sehen in dem Prämienmodell einen Systembruch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für die Sozialverbände ist die Formel "gleiche Beiträge bei unterschiedlichem Einkommen" ungerecht. Damit würden bei den Krankenkassenbeiträgen Geringverdiener, Arbeitslose und Rentner den Besserverdienern gleichgestellt. Die Schwächeren würden bei den Kosten für die Gesundheit künftig stärker belastet.

Weitere Informationen zur Krankenversicherung

Weitere Artikel