Konzessionsabgabe

Zusammensetzung der Energie- und Wasserkosten

Die Kosten für Strom, Wasser und Gas setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Wir zeigen auf, welchen Einfluss die Konzessionsabgabe auf die Verbraucherpreise nimmt.

Konzessionsabgabe für das öffentliche Leitungsnetz

Die Preise für die Energie- und Wasserversorgung setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Dazu zählen unter anderem

  • Grundkosten,
  • Leitungskosten,
  • Steuern,
  • Konzessionsabgabe.

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Strom-, Gas- und Wasserversorgung anfallen, werden von den Energie- und Wasserversorgern auf den Endverbraucher umgelegt. Die Konzessionsabgabe wird von Gemeinden und Gemeindeverbänden dafür erhoben, dass Energie- und Wasserversorgungsunternehmen die im Verkehrsraum der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, aber auch des Kreises oder eines Zweckverbands verlegten Rohrleitungsnetze nutzen dürfen.

Die Leitungsnetze befinden sich im Eigentum dieser Körperschaften und werden daher auch von den öffentlichen Einrichtungen gewartet. Für die Gebietskörperschaften Gemeinden und Gemeindeverbände stellt diese spezielle Abgabe, die indirekt auch als Steuer bezeichnet werden kann, eine bedeutende Einnahmequelle dar. Im Jahr 2005 betrug die Höhe aller in Deutschland entrichteten Abgaben für die Nutzung der Leitungsnetze zum Beispiel 3.500 Millionen Euro. Den öffentlichen Einnahmen durch die Abgabe steht jedoch auch ein hoher personeller und materieller Aufwand für den Unterhalt und die Pflege der Leitungsnetze gegenüber.

Höhe und Entwicklung der Konzessionsabgabe

Die Höhe der jeweiligen Konzessionsabgabe richtet sich nach dem Konzessionsvertrag, den der Netzbetreiber mit der Gemeinde abschließt. Dieser wiederum ist an die Vorgaben der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas sowie die Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände gebunden. Für die Berechnung der Konzessionsabgabe enthalten diese Vorschriften Höchstbeträge, die sich an der Größe der Gemeinden orientieren. Für Strom und Gas erfolgt die Abgabe bemessen an jeder gelieferten Kilowattstunde. Die Höhe der Abgabe für die Nutzung des Wasserleitungsnetzes beläuft sich auf einen prozentualen Anteil der Versorgungsleistungen an alle Verbraucher im Gemeindegebiet.

Die prozentualen Berechnungsgrundlagen der Abgabe für die Nutzung des Wasserleitungsnetzes sind seit 1941 unverändert geblieben. Das bedeutet jedoch nicht, dass sich die Abgabe nicht verändert hätte. Da die Kosten der Wasserversorgung seither kontinuierlich gestiegen sind, erhöht sich auch der prozentual ermittelte Betrag der Abgabe. Die absoluten Cent-Beträge für Gas- und Wasserleitungen wurden regelmäßig angepasst.

Einfluss der Konzessionsabgabe auf Versorgungspreise

Da den hohen Einnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände aus der Konzessionsabgabe auf der anderen Seite Ausgaben bei den Energie- und Wasserversorgern in derselben Höhe gegenüberstehen, wirkt sich diese Abgabe spürbar auf die Preise für Strom, Gas und Wasser aus, die der Endverbraucher entrichten muss. Der Anteil der Konzessionsabgabe an den Stromkosten beträgt zum Beispiel durchschnittlich zwölf Prozent. Im Gaspreis ist lediglich ein halbes Prozent für die Abgabe enthalten.

Da die Abgabe für die Nutzung der Wasserleitungsnetze aufgrund der gesetzlichen Vorgaben in Höhe eines festgelegten prozentualen Anteils entrichtet werden muss, beträgt sie abhängig von der Größe der Gemeinde zwischen zehn und zwanzig Prozent des Wasserpreises. In absoluten Zahlen bedeutet das, dass für Strom Konzessionsleistungen zwischen 1,32 und 2,39 Cent pro Kilowattstunde erbracht werden müssen. Lediglich Strom im Schwachlasttarif wird mit 0,61 Cent pro Kilowattstunde geringer belastet. Die geringste Abgabe zahlen Sondervertragskunden mit 0,11 Cent pro Kilowattstunde. Für die Nutzung der Gasleitungen bezahlen Endverbraucher zwischen 0,22 und 0,93 Cent pro Kilowattstunde.

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