Kfz-Versicherung
Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben
Das Auto ist der Deutschen liebstes Kind. Darum ist eine gute Kfz-Versicherung erforderlich. Die Kfz-Versicherung umfasst die Haftpflicht-und die Kaskoversicherungen. Jedes Kfz, egal ob Pkw, Lkw, Motorrad, Moped, Mofa, benötigt eine Kfz-Versicherung. Der Anbietervergleich erfolgt über unseren Kfz-Versicherung Vergleich.
Wer mit seinem Kfz einem anderen einen Schaden zufügt, muss diesen in voller Höhe ersetzen - auch bei Fußgängern und Radfahrern. Aus diesem Grund ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Grundsätzlich gilt: Wer ein Kfz führt, muss auch ohne Verschulden für den Schaden einzustehen (Gefährdungshaftung).
Seit In-Kraft-Treten des neuen Schadenersatzrechts im August 2002 kann über die Gefährdungshaftung sogar Schmerzensgeld beansprucht werden. Als motorisierter Verkehrsteilnehmer müssen Sie einfach mit dem Fehlverhalten von Fußgängern, insbesondere Kindern, rechnen.
Die Versicherung schützt den Kfz-Halter und jeden, der mit dem Fahrzeug fährt, vor den Ansprüchen geschädigter Verkehrsteilnehmer – und das in ganz Europa. Bauen Sie mit dem eigenen Auto oder dem eines Bekannten einen Unfall, so wird das Unfallopfer entschädigt. In der Regel sind auch die Insassen mitversichert.
Welche Kfz-Versicherung benötige ich?
Wer ein Kfz anmeldet, muss dazu die Bestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung vorlegen. Ohne diese Versicherung kann kein Kfz angemeldet werden.
Die Kaskoversicherung ist optional. Wer jedoch zusätzlich Schutz für sein Kfz möchte, sollte unbedingt die weiteren Bausteine einschließen:
- Die Teilkasko-Versicherung ersetzt Schäden durch herabstürzende Äste, Hagel, Blitzschlag oder auch durch Brand, Explosion und Wild.
- Mit der Vollkasko-Versicherung werden Schäden durch Vandalismus oder aufgrund eines selbstverursachten Unfalls erstattet.
Zusätzliche Leistungen können über den Schutzbrief, Insassenunfallversicherungen, Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen etc. eingeschlossen werden.
Haftpflichtversicherung in der Kfz-Versicherung
Neun von zehn Autofahrern schließen heute ihre Haftpflichtversicherung auf eine Deckungssumme von 50 Millionen Euro für Sachschäden und 7,5 bzw. 8 Millionen Euro je Person für Personenschäden ab.
Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestschutz beträgt ab 1. Juli 1997: je 2,5 Millionen Euro bei ein bis drei verletzten Personen (zusammen 7,5 Millionen Euro ab vier Unfallopfern), 500 000 Euro für Sachschäden (gegnerisches Fahrzeug samt Inhalt), 50 000 Euro für Vermögensschäden.
Beitragshöhe
Die Beitragshöhe hängt weniger von der Versicherungssumme als von der Schwere des Risikos ab. Fahranfänger müssen daher tiefer in die Tasche greifen, ebenso die Fahrer bestimmter, oft PS-starker Autotypen. Wer jahrelang schadenfrei bleibt, wird mit hohen Rabatten belohnt: Nach 22 Jahren zahlt er oft nur noch 30 Prozent des Grundbeitrags.
Wer als Auto-, Motorrad- oder Mofafahrer ohne Kfz-Haftpflichtschutz fährt, macht sich nicht nur strafbar. Er muss bei einem Unfall den Schaden auch aus eigener Tasche zahlen. Der Verein „Verkehrsopferhilfe“ der Autoversicherer kommt zwar für den Schaden des Unfallopfers auf, doch holt er sich seine Auslagen vom unversicherten Schädiger zurück.
Bis zu 5.000 Euro kann die Kfz-Haftpflichtversicherung vom schuldigen Autofahrer zurückverlangen, zum Beispiel wenn der Unfall durch Alkohol oder Drogen mitverursacht wurde.
Kaskoversicherung in der Kfz-Versicherung
Teilkasko- und Vollkaskoversicherung
Freiwillig ist der Schutz des eigenen Fahrzeugs gegen Sachschäden, die man durch Selbstverschulden oder höhere Gewalt erleidet. Je nach Deckungsumfang unterscheidet man zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung.
Kfz-Versicherung: Teilkasko
Teilkasko kommt bei Schäden durch Brand, Explosion, Entwendung sowie für Elementarschäden (Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung), Glasbruch und Zusammenstoß mit Haarwild auf.
Kfz Versicherung: Vollkasko
Vollkasko zahlt über den Teilkaskoschutz hinaus für Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbst verschuldete Unfälle und Unfälle durch höhere Gewalt (geplatzter Reifen) sowie durch mut- oder böswillige Handlungen Fremder – etwa wenn Jugendliche oder Betrunkene die Karosserie beschädigen.
Grobe Fahrlässigkeit vermeiden
Hat der Versicherte den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, geht er leer aus. So muss er beispielsweise darauf achten, dass das Lenkradschloss eingerastet ist, die Wagentüren verschlossen sind und auf einer Gefällstrecke mit angezogener Handbremse geparkt wird.
Bei einem Reparaturschaden zahlt die Vollkaskoversicherung die Wiederherstellungskosten einschließlich notwendiger Nebenkosten (Transport zur nächsten Werkstatt, einfache Ersatzteil- Frachtkosten). Bei Totalschaden (Diebstahl oder Zerstörung) ersetzt sie den Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug (Wiederbeschaffungswert), abzüglich eventueller Restwerte des Fahrzeugs sowie der vereinbarten Selbstbeteiligung (zum Beispiel 150, 300, 500 oder 1000 Euro).
Vergleichen Sie alle Kfz-Versicherung-Angebote
Nur die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Die Teil- oder Vollkaskoversicherung ist freiwillig, aber trotzdem zu empfehlen. Aber Vorsicht: Bei der Kfz-Versicherung kommt es auf das Kleingedruckte an. Nutzen Sie daher unseren Vergleich im Internet, den Kfz-Versicherung-Rechner.
Weitere Informationen zur Kfz-Versicherung
- Autoversicherung wechseln und kündigen
- Insassen-Unfallversicherung
- Lexikon Kfz-Versicherung
- Vergleich Autoversicherung
- Rechner Autoversicherung
- Rechner Kfz-Versicherung
