KfW-Wohneigentumsprogramm
Immobilienförderung über die KfW
Vorteile vom KfW-Wohneigentumsprogramm
Wer träumt nicht vom Eigenheim? Mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm lässt sich der Traum von der eigenen Immobilie leichter verwirklichen. Bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten können über die staatliche Förderbank zu günstigen Konditionen finanziert werden. Der maximale Förderbetrag liegt bei 100.000 Euro. Gefördert werden
- beim Hausbau: Kosten für das Grundstück, Baukosten und Baunebenkosten,
- beim Kauf einer Eigentumswohnung: Kaufpreis plus Nebenkosten, Instandsetzungs-, Umbau- und Modernisierungskosten.
Wer sich für die Inanspruchnahme des Darlehens entscheidet, zahlt einen Effektivzins, der in der Regel unterhalb des üblichen Marktniveaus liegt. Tilgungsfreie Anlaufjahre erhöhen den finanziellen Spielraum in den ersten Jahren, wenn zusätzlich zur Finanzierung des Wohneigentums noch Investitionen in Küche oder Bad bezahlt werden müssen.
Zudem werden die Zinsen lediglich auf den bereits abgerufenen Kreditbetrag erhoben. Durch die Vereinbarung einer bis zu 15-jährigen Zinsbindung ist die Finanzierung gegen steigende Zinsen geschützt. Die Förderung über das KfW-Wohneigentumsprogramm steht jeder Privatperson zu. Der Antrag wird bei der Hausbank gestellt, bevor der Kauf oder Bau der Immobilie begonnen hat. Der Kauf von Grundstücken darf jedoch bis zu sechs Monate zurückliegen.
Kreditnehmer können das Darlehen ihren Wünschen entsprechend anpassen. Es stehen verschiedene Programme zur Verfügung, bei denen die Laufzeiten, die tilgungsfreien Anlaufjahre sowie die Zinsbindung variieren. Seit 2011 wird zudem eine endfällige Darlehensvariante angeboten.
Hinweise zum KfW-Wohneigentumsprogramm
Der Kredit kann innerhalb der ersten zwölf Monat nach der Zusage durch die KfW abgerufen werden. Eine Verlängerung kann um weitere 12 Monate verlängert werden. Nach vier Monaten und zwei Bankarbeitstagen nach der Zusage fällt eine Bereitstellungsprovision für das KfW-Wohneigentumsprogramm an. Der Kreditnehmer muss 0,25 Prozent des noch nicht abgerufenen Kreditbetrags bezahlen. Die Darlehensbesicherung erfolgt durch einen Grundbucheintrag.
Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre in gleichmäßigen vierteljährlichen Raten. Sondertilgungen sind nicht möglich. Nur in Einzelfällen lässt die KfW die vorzeitige Tilgung des Förderkredits zu. In diesem Fall wird eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben.
Die KfW-Förderung bezieht sich stets auf die selbst genutzte Wohnung. Wer z.B. ein Doppelhaus baut und die zweite Hälfte vermietet, erhält nur die Förderung für die eigen genutzte Hälfte. Anders sieht es aus, wenn die Wohnung Angehörigen zur unentgeltlichen Nutzung überlassen wird. Diese Kosten werden bei der Förderung mit berücksichtigt. Eine Kombination mit anderen KfW-Förderprogrammen ist möglich. Allerdings darf die Summe aus den staatlichen Förderungen die Summe der Bau- oder Kaufkosten nicht übersteigen.
Was wird nicht gefördert?
Das KfW-Wohneigentumsprogramm wird nicht gewährt für
- Umschuldungen von bestehenden Darlehen,
- Finanzierungen von bereits begonnenen Projekten,
- Nachfinanzierungen von abgeschlossenen Projekten,
- Vermietete oder gewerbliche Einheiten.
Weitere Informationen
- KfW-Gebäudesanierungsprogramm (vorheriger Artikel)