KfW-Programm - Altersgerecht umbauen

Informationen zu Krediten und Zuschüssen

Die Bevölkerungsstruktur in Deutschland wandelt sich. Der Zuwachs an Senioren erfordert ein Umdenken beim Wohnungsbau. Daher fördert die KfW mit dem Programm "Altersgerecht umbauen" sämtliche Baumaßnahmen, die dazu dienen, Barrieren in Wohnungen und Häusern zu reduzieren.

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Altersgerecht umbauen mit KfW-Förderung

Das Wohnen in der eigenen Immobilie fällt mit dem Älterwerden schwerer. Daher fördert die KfW-Bank den altersgerechten Umbau von Wohnraum. Senioren sollen unabhängig vom Alter ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden führen können. Über entsprechende Förderkredite und Zuschüsse wird der Erwerb bzw. Umbau von barrierefreien Wohnungen gefördert.

Folgende Maßnahmen sind im Rahmen des KfW Programms "Altersgerecht umbauen" förderberechtigt:

  • Kauf eines Hauses oder einer Wohnung, die barrierereduziert umgebaut wurde.
  • Anpassung von Wegen, Stellplätzen, Wohnungszugängen, Treppen, Rampen.
  • Altersgerechter Umbau in Wohnungen.

Für die Umbaumaßnahmen hat die KfW eine Liste der technischen Mindestanforderungen zusammengestellt. Ein Handwerker muss nach Durchführung der Arbeiten die Ausführung der Arbeiten bestätigen. Insgesamt können Antragsteller 100 Prozent der förderfähigen Kosten, insgesamt bis zu 50.000 Euro, beanspruchen.

Vorteile des Förderprogramms "Altersgerecht umbauen"

Wer seine Wohnung altersgerecht umbaut, erhöht die Lebensqualität. Ziel ist es, Barrieren zu reduzieren oder ganz abzubauen, um lebenslang in der eigenen Immobilie wohnen zu können. Die staatliche Förderbank KfW bietet mit dem Programm "Altersgerecht umbauen", zinsgünstige Kredite. Die Laufzeit des Darlehens kann bis zu 30 Jahre betragen, wobei die Zinsbindung 10 Jahre beträgt. Kostenfreie Tilgungen sind während der ersten Zinsbindungsfrist jederzeit möglich.

Folgende Personen können den Förderkredit beantragen:

  • Eigentümer einer Immobilie,
  • Vermieter einer Immobile,
  • Mieter (nach Zustimmung durch den Vermieter).

Wichtig ist, dass die Förderung vor dem Kauf bzw. vor der Durchführung der Umbauarbeiten bei der Hausbank gestellt wird. Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich.

Weitere Hinweise zum altersgerechten Umbauen

Spätestens bis neun Monate nach der Auszahlung des kompletten Darlehensbetrags muss der Antragsteller eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten bei der Hausbank einreichen.

Die Sicherheitenstellung erfolgt in Absprache mit der Hausbank. Denn über die Kreditinstitute werden die Förderkredite bereitgestellt. Die KfW selbst tritt selbst nicht direkt mit den Antragstellern in Verbindung.

Wie bei allen Förderkrediten der KfW für Wohnimmobilien sind Umschuldungen von bestehenden Darlehen, Nachfinanzierungen, Kredite für Ferien- und Wochenendhäuser und für gewerblich genutzte Flächen ausgeschlossen.

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