KfW-Förderung

KfW-Förderungsprogramme - Chancen für alle

Sie sind eine Privatperson, ein Existenzgründer oder ein Unternehmer und wollen in Ihre Zukunft investieren? Eine KfW-Förderung kann Ihnen dabei helfen, beispielsweise in den Bereichen Wohneigentum, Energieeffizienz, Existenzgründung oder Weiterbildung. Nutzen Sie Ihre Chance und informieren Sie sich!

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Entstehungsgeschichte der KfW-Förderung

Die KfW-Bank wurde im Jahr 1948 als die Kreditanstalt für Wiederaufbau gegründet. Das Ziel dieser Bank stellte die Finanzierung des Wiederaufbaus der deutschen Wirtschaft nach Kriegsende aus den Mitteln des Europäischen Wiederaufbauprogrammes dar. Heute ist die KfW-Bankengruppe eine Anstalt des öffentlichen Rechts und obliegt der Aufsicht des Bundesministeriums für Finanzen.

Die KfW-Bankengruppe wird zurzeit zu 80 Prozent von der Bundesrepublik und zu 20 von den Bundesländern gehalten. Dabei haftet die Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des § 1a des KfW-Gesetzes für alle Verbindlichkeiten sowie Kredite der KfW-Bank.

Neben Kommunen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Öffentlichen Einrichtungen sowie Verbänden und Vereinigungen können auch Privatpersonen sowie Existenzgründer und Unternehmer die KfW-Förderung in Anspruch nehmen.

Neben den bundesweiten Förderprogrammen gibt es auch Regionalförderprogramme, nähere Informationen zu den einzelnen Programmen sind auf der Internetseite der KfW-Bankengruppe sowie auf der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erhältlich.

Grundsätzlich ist eine KfW-Förderung in Form eines Zuschusses, eines Darlehens, einer Bürgschaft, einer Beteiligung und einer Garantie möglich. Jedoch wird das Hauptaugenmerk der Förderprogramme auf den Bereich zinsgünstige Kredite gelegt, weshalb weit über 50 Prozent der Programme die Förderart des Darlehens vorsehen. An zweiter Stelle steht der Zuschuss, und die weiteren Förderarten sind insgesamt eher von geringer Bedeutung.

Bereiche der KfW-Förderung

Das Angebot der KfW-Förderung ändert sich stetig, jedoch werden grundsätzlich bestimmte Bereiche gefördert. Für Privatpersonen umfasst das Förderangebot unter anderem Bauen, Wohnen sowie Energiesparen. In diesem Rahmen wird beispielsweise das energieeffiziente Sanieren und Modernisieren sowie die Schaffung von Wohneigentum gefördert.

Des Weiteren ist auch die Nutzung von erneuerbaren Energien förderberechtigt. Andere Förderbereiche stellen zum Beispiel die Aus- und Weiterbildung sowie die Existenzgründung dar. Die zweite Sparte ordnet man allerdings teilweise auch dem Bereich der KfW-Förderung für gewerbliche Unternehmen zu. Neben der Existenzgründung werden speziell auch sogenannte Start-Up-Unternehmen vor allem mit Darlehen unterstützt.

Außerdem fördert die KfW-Bankengruppe besonders die Beratung von Unternehmen in Form eines Zuschusses. Da der Bund große Anteile an der Bank hält, stehen bei der Förderung auch umweltpolitische Maßnahmen im Vordergrund. So werden die Zuschüsse für die Energieeffizienzberatung beispielsweise nicht nur jungen, sondern allen klein- und mittelständischen Unternehmen angeboten. Neben Privatpersonen und Unternehmen fördert die KFW-Bank vor allem auch Kommunen, kommunale Unternehmen und gemeinnützige Organisationen.

Die Förderbereiche umfassen dabei vor allem die Verbesserung der Infrastruktur sowie die Unterstützung bei verschiedenen Investitionen. Ebenso wie bei den anderen Förderberechtigten stehen hier auch der Umweltschutz und somit das energieeffiziente Modernisieren und Sanieren sowie der Bereich alternative Energien im Vordergrund.

Die Beantragung der KfW Förderung

Ein Antrag auf Förderung kann normalerweise nicht direkt an die KfW-Bankengruppe gestellt werden, sondern die Antragseinreichung erfolgt über einen Dritten. Genauere Informationen über den Verfahrensablauf sind in den einzelnen Förderprogrammen beschrieben.

Da der größte Teil der Förderprogramme aus den Formen des Zuschusses und des Darlehens besteht, wird an dieser Stelle nur die Beantragung für diese beiden Verfahren vorgestellt. Eine KfW-Förderung als Zuschuss erfolgt je nach Bereich durch einen akkreditierten Regionalpartner, wobei es sich beispielsweise um eine Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer handeln kann. Dieser berät den Förderberechtigten und unterstützt ihn bei der Antragsstellung.

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Bei einem Darlehen ist die Hausbank grundsätzlich der richtige Ansprechpartner, in Ausnahmefällen sind aber auch andere Wege der Antragseinreichung denkbar. Als Beispiel hierfür sind die Studentenkredite zu nennen, die alternativ auch über das Studentenwerk beantragt werden können.

Unternehmenskredite hingegen kann man grundsätzlich nur über die Hausbank beantragen. Je nach Programm ist die maximale nominale beziehungsweise prozentuale Förderhöhe durch die KfW-Bank festgelegt. Ein Fehlbetrag muss anschließend durch die Hausbank finanziert werden.

Die Vorteile einer KfW-Förderung liegen in den relativ günstigen Zinsen, einer tilgungsfreien Anlaufzeit sowie der möglichen anteiligen Haftungsfreistellung. Sämtliche Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen sowie das Antragsverfahren sind bei der Hausbank und bei der KfW-Bank erhältlich.

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