KfW-Bildungskredit
Staatliche Kredite für Studium und Ausbildung
Berechtigter Personenkreis für den KfW-Bildungskredit
Für Studierende gibt es neben dem "Jobben" folgende Möglichkeiten, Lebensunterhalt sowie die Ausbildungskosten zu finanzieren:
- BAföG,
- KfW-Bildungskredit,
- Studentendarlehen,
- Stipendien.
Nicht jede dieser Möglichkeiten steht jungen Menschen während der Ausbildung zur Verfügung. Selbst wenn das Einkommen der Eltern zu hoch ist, um BAföG zu beantragen, bietet das nicht die Gewähr, dass die Eltern tatsächlich einen finanziellen Beitrag leisten. Eine Lösung ist in einem solchen Fall der KfW-Bildungskredit. Er wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt und kann nach der bestandenen Zwischenprüfung bis zum Ende des 12. Semesters beantragt werden.
Voraussetzung ist, dass an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte ein Master-, Bachelor- oder Magisterstudium oder ein postgraduales Diplomstudium betrieben wird und das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Wer bereits über einen abgeschlossenen grundständigen Studiengang verfügt und ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium betreibt, kann den Bildungskredit ebenfalls erhalten. Dazu muss eine schriftliche Erklärung der Ausbildungsstätte darüber vorliegen, dass der Abschluss innerhalb von 24 Monaten erfolgt.
KfW-Bildungskredit beantragen
Einen Antrag auf einen KfW-Bildungskredit können Studenten schriftlich beim Bundesverwaltungsamt in Köln stellen. Die Antragstellung sollte nicht früher, als vier Wochen vor dem Beginn des Bewilligungszeitraumes erfolgen. Dieser beginnt nach der Zwischenprüfung oder nach dem erfolgreichen Abschluss des ersten Teils des Konsekutivstudiengangs. Bei Studiengängen, in denen eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist, reicht eine schriftliche Erklärung der Hochschule darüber aus, dass eine Zwischenprüfung nicht durchgeführt wird und bereits die für diesen Zeitraum üblichen Leistungen erbracht wurden.
Neben der schriftlichen Beantragung ist auch eine Antragstellung über das Internet möglich. In diesem Fall müssen die beizufügenden Unterlagen per Post nachgesandt werden. Nachdem das Bundesverwaltungsamt den Antrag geprüft hat, stellt es einen Bewilligungsbescheid aus, mit dem dann der KfW-Bildungskredit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau vereinbart werden kann. Die Bearbeitung des Kreditantrags durch das Bundesverwaltungsamt erfolgt in der Regel in einem Zeitraum von vier bis sechs Wochen. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt direkt durch die KfW.
KfW-Bildungskredit zurückzahlen
Die Auszahlung des Darlehens erfolgt in monatlichen Abschlägen bis zu einem Gesamthöchstbetrag von 7.200 €. In besonderen Ausnahmefällen kann ein höherer Betrag ausgezahlt werden. Da es sich bei dem KfW-Bildungskredit nicht um einen Zuschuss, sondern um ein Darlehen handelt, fallen Zinsen für den in Anspruch genommenen Betrag an. Außerdem muss das Darlehen zu einem späteren Zeitpunkt zurückgezahlt werden. Die Verpflichtung zur Zinszahlung beginnt mit der ersten Abschlagszahlung, während die Tilgung erst vier Jahre nach der ersten Auszahlung beginnt. Für den KfW-Bildungskredit berechnet die Kreditanstalt für Wiederaufbau einen geringen Zinssatz, der im April 2011 rund 2,5 Prozent beträgt und jährlich im April und Oktober an das aktuelle Zinsniveau angepasst wird.
Die Tilgung erfolgt nach vier Jahren in monatlichen Raten von 120 Euro, die jeweils zum Quartalsende für drei Monate per Lastschriftverfahren eingezogen werden. Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung von Teilbeträgen oder des gesamten Darlehens (Sondertilgung).
Weitere Informationen
- Existenzgründerdarlehen(vorheriger Artikel)
- Konsumkredit(nächster Artikel)