Kaskoversicherung

Versicherungsschutz bei Selbstverschulden

Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie eine Kaskoversicherung benötigen oder worauf Sie beim Abschluss achten müssen? Dann sollten Sie unbedingt unsere Informationen zum Thema lesen.

Haftpflicht- und Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung ist ebenso wie die Haftpflichtversicherung eine Form der Kfz-Versicherung. Trotz dieser Gemeinsamkeit gibt es jedoch wesentliche Unterschiede zwischen diesen beiden Versicherungsarten. So ist die Kfz-Haftpflichtversicherung beispielsweise in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Um zu gewährleisten, dass alle Fahrzeughalter eine Haftpflichtversicherung besitzen, ist in Deutschland eine Zulassung eines Fahrzeuges nur möglich, falls der Zulassungsstelle eine Bestätigung der Versicherung vorliegt. Dieser Nachweis erfolgte früher mit der sogenannten Doppelkarte, die inzwischen jedoch durch eine elektronische Variante, die sogenannte EVB-Nummer, ersetzt wurde.

Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, die die Kosten des Unfallgegners als Geschädigten ersetzt, ist eine Kaskoversicherung nicht zwingend notwendig. Der Grund hierfür liegt darin, dass diese Versicherung den selbst verschuldeten Schaden reguliert. Im Gegensatz zur Haftpflicht ersetzt sie also nicht den Schaden des Unfallgegners, sondern den am eigenen Fahrzeug.

Obwohl es sich bei beiden Arten der Kfz-Versicherung grundsätzlich um 2 verschiedene Bereiche handelt, die jeweils separat berechnet und ausgewiesen werden, ist ein einzelner Abschluss einer solcher Versicherungen bei zwei Gesellschaften nicht möglich. Aus diesem Grund sollten Fahrzeugbesitzer, die beabsichtigen, beide Versicherungsangebote in Anspruch zu nehmen, dies bereits bei einem Angebotsvergleich berücksichtigen.

Bestandteile der Kaskoversicherung

Bei einer Kaskoversicherung kann grundsätzlich zwischen einer Voll- und einer Teilkaskoversicherung unterschieden werden. Bei einer Vollkaskoversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die einen umfangreichen Schutz bietet. Diese Versicherung leistet beispielsweise dann, wenn der Versicherungsnehmer einen Unfall verschuldet hat. In einem solchen Fall übernimmt sie die Kosten des Schadens am Fahrzeug des Versicherungsnehmers. Allerdings fällt hierbei in der Regel eine Selbstbeteiligung an. Je nach Vertragsgestaltung liegt der Selbstbehalt bei etwa 300 bis 1.000 Euro. Neben diesem Faktor gilt aber zu beachten, dass bei einer Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung im Normalfall eine Hochstufung des Versicherungsnehmers erfolgt. Ausnahmen hiervon gelten nur, falls die Vereinbarung "Keine Rückstufung im Schadensfall" getroffen wurde. Die Möglichkeit des Abschlusses einer solchen Vereinbarung ist in der Regel nur gegen ein Aufgeld möglich und auch nur dann, falls der Versicherungsnehmer schon über eine gewisse Schadensfreiheitsklasse verfügt.

In jeder Vollkaskoversicherung ist eine Teilkaskoversicherung enthalten. Zudem kann diese Art der Kaskoversicherung aber auch separat abgeschlossen werden. Ihr Leistungsumfang bezieht sich auf Schäden des Versicherungsnehmers, die er selbst aber nur bedingt zu verantworten hat. Als Beispiele hierfür sind Diebstahl sowie Steinschlag zu nennen. Der Vorteil dieser Versicherung ist es, dass bei der Inanspruchnahme einer Leistung keine Rückstufung erfolgt.

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Notwendigkeit der Kaskoversicherung

Da eine Kaskoversicherung in Deutschland nicht zwingend vorgeschrieben ist, stellt sich für viele Versicherungsnehmer die Frage, ob ein solcher Versicherungsschutz benötigt wird. Diese Frage kann natürlich nicht pauschal beantwortet werden, es gibt jedoch ein paar Richtlinien. So ist beispielsweise dringend zu empfehlen, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen, falls das Fahrzeug noch fremdfinanziert wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Darlehen im Fall eines Schadens zurückgezahlt werden kann. Um möglichst eine große Sicherheit zu haben, gibt es sogar viele Kreditinstitute, die für eine Darlehensvergabe zwingend einen solchen Versicherungsschutz vorschreiben.

Neben dieser Gruppe von Fahrzeughaltern kann aber eine Vollkaskoversicherung auch für andere Fahrzeugbesitzer sinnvoll sein. Hierbei ist aber immer zu beachten, welchen Wert das Fahrzeug noch besitzt und welche Versicherungsbeiträge durch diese Kaskoversicherung entstehen. So ist es beispielsweise denkbar, dass diese Versicherung für ein Fahrzeug mit einem Wert von 5.000 Euro und einer Selbstbeteiligung von 500 Euro bei einem älteren Versicherungsnehmer nur 300 Euro kostet, ein Fahranfänger hierfür jedoch 1.500 Euro bezahlen muss. In diesem Beispiel würde sich der ältere Versicherungsnehmer vielleicht für die Vollkaskoversicherung entscheiden, der Fahranfänger hingegen für eine wesentlich preisgünstigere Teilkaskoversicherung.

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