Kapitallebensversicherung
Finanzielle Vorsorge für das Alter
Grundlagen zur Entwicklung der Kapitallebensversicherung
Bereits seit Jahrzehnten wird die Sicherheit der gesetzlichen Rente oft infrage gestellt. Knappe Staatskassen und eine Überalterung der Bevölkerung führten dazu, dass eine private Vorsorge für das Alter an Bedeutung gewann. So entschlossen sich viele Arbeitnehmer aber auch Selbstständige dafür, privat für das Alter vorzusorgen. Sie schlossen bei privaten Versicherungsgesellschaften eine sogenannte Lebensversicherung ab.
Diese diente der Vorsorge für das Alter, aber oft auch der Absicherung der Hinterbliebenen im Fall des Todes des Hauptverdieners. Gerade Familien mit kleinen Kindern oder einem Kredit auf ein Haus sahen die Absicherung des Lebensstandards für die Hinterbliebenen als zwingend notwendig an.
Diese Sicherheit kann eine private Lebensversicherung bieten. Sie hat eine garantierte Mindestverzinsung und ist somit für risikobewusste Anleger sehr gut geeignet. Kritiker bezeichnen diese Form der Vorsorge jedoch als zu renditeschwach und zu unflexibel.
Grundsätzlich haben Versicherungsnehmer bei einer Lebensversicherung die Wahl, sich zwischen einer sogenannten Einmalzahlung in Form einer Kapitallebensversicherung oder für eine lebenslange monatliche Rente zu entscheiden. Viele Versicherungsgesellschaften bieten auch ein sogenanntes Kapitalwahlrecht an. Durch dieses Wahlrecht können die Versicherungsnehmer sich bei Leistungseintritt zwischen einer Renten- oder einer Einmalzahlung entscheiden. Die meisten Versicherungsnehmer bevorzugen Verträge mit einem Kapitalwahlrecht. Steuerrechtliche Veränderungen im Jahr 2005 bewirkten jedoch, dass die Attraktivität der Kapitallebensversicherung sprunghaft abnahm.
Steuerliche Behandlung der Kapitallebensversicherung
Mit der tief greifenden Reform im Bereich der Altersvorsorge gab es grundlegende Änderungen im Bereich der kapitalbildenden Lebensversicherungen. Eine Kapitallebensversicherung kann seitdem nur steuerfrei ausgezahlt werden, wenn der Versicherungs- und Beitragszahlungsbeginn vor dem 01.01.2005 liegt. Aber auch bei diesen Altverträgen ist die steuerfreie Auszahlung nur möglich, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- der Vertrag hat eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren,
- in den Vertrag wurden mindestens 5 Jahre Beiträge eingezahlt,
- ein vertraglicher Mindesttodesfallschutz von 60% wurde vereinbart.
Sobald diese Punkte erfüllt sind, erhält der Besitzer eines Altvertrages bei seiner kapitalbildenden Lebensversicherung die Einmalzahlung steuerfrei ausgezahlt. Gleiches gilt natürlich auch bei der Inanspruchnahme des Kapitalwahlrechts.
Im Gegensatz dazu können Besitzer eines Neuvertrags bei einer Kapitallebensversicherung Steuervorteile frühestens im Alter von 60 Jahren beanspruchen. Ebenso wie bei den Altverträgen ist auch für die Neuverträge, mit einem Vertragsbeginn ab dem Jahr 2005, für die Gewährung von Steuervergünstigungen eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren vorgesehen. Allerdings gibt es bei Neuverträgen keine gänzliche Steuerbefreiung mehr. Grundsätzlich ist nur eine Steuerermäßigung in Höhe von 50 Prozent möglich. Somit hat der Versicherte den hälftigen Steuersatz auf den Kapitalertrag zu bezahlen. Um den Steuersatz und somit auch die Steuerlast zu reduzieren, kann es sich anbieten, bei fondsgebundenen Lebensversicherungen Auszahlungen auf mehrere Jahre vorzunehmen.
Vor- und Nachteile der Kapitallebensversicherung
Grundsätzlich erfreuten sich Lebensversicherungen mit einem Kapitalwahlrecht lange Zeit großer Beliebtheit. Der Grund hierfür lag in der Flexibilität der Geldanlage sowie in der Absicherung und der Vorsorge für das Alter. Inzwischen ist eine Kapitallebensversicherung bei einem Neuvertrag aufgrund der steuerrechtlichen Veränderung nicht mehr so attraktiv. Trotzdem hat diese Form der Absicherung aufgrund der gesetzlich garantierten Mindestverzinsung und der daraus folgenden Sicherheit dieser Kapitalanlage noch ihre Daseinsberechtigung. Kritiker bemängeln zwar, dass eine kapitalbildende Lebensversicherung aufgrund der vorgeschriebenen Anlagestruktur, Versicherungsgesellschaften dürfen beispielsweise nur 30 Prozent des Kapitals in Aktien anlegen, sehr renditeschwach ist. Die Erfahrung aus der Finanzkrise hat jedoch gezeigt, dass Aktien mit sehr großen Risiken behaftet sind. Aus diesem Grund kann eine risikobewusste Anlage eine sehr gute Wahl sein.
Grundsätzlich sollte der Verbraucher jedoch beachten, dass bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung eine Ansparung für das Alter erst nach einigen Jahren erfolgt. Die anfänglich eingezahlten Beiträge werden im großen Umfang für die Absicherung des Risikos Tod aber auch für die Gebühren aufgebraucht. Ebenso ist zu beachten, dass bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung der vorzeitige Ausstieg zumeist mit hohen finanziellen Verlusten verbunden ist. Aus diesem Grund kann die Kapitallebensversicherung nur als langfristige Anlage angesehen werden, sie ist für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen nicht geeignet.
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