Insassen-Unfallversicherung
Versicherung für Mitfahrer
Beim Führen eines Kfz kann schnell ein Unfall passieren. Wenn man nicht allein unterwegs ist, stellt sich schnell die Frage, wie die Insassen im Schadensfall versichert sind. Die Insassen-Unfallversicherung schafft hier Abhilfe. Da die versicherten Leistungen an den Betrieb eines Fahrzeugs geknüpft sind, sind die Prämien deutlich geringer als bei der Unfallversicherung. Gezahlt wird bei Tod und Invalidität – und zwar unabhängig von der Schuldfrage.
Welche Arten der Insassen-Unfallversicherung gibt es?
Die Insassenunfallversicherung wird grundsätzlich als Pauschalsystem angeboten. Die Mitfahrer sind dann pauschal versichert, d.h. jeder Mitfahrer erhält bei einem Unfall einen Teilbetrag der Versicherungssumme. Bei vier Beifahrern und einer Versicherungssumme von 100.000 Euro, würde im Schadenfall jeder 25.000 Euro als Leistung aus der Insassenunfallversicherung erhalten. Zu beachten ist, dass die Versicherungssumme eine ausreichende Höhe haben sollte, um im Schadensfall nicht unterversichert zu sein.
Die Alternative bei der Insassen-Unfallversicherung ist der Schutz nach dem Platzsystem. Bei diesem System ist nur eine bestimmet Anzahl von Plätzen bzw. Personen im Auto versichert.
Wer und was ist versichert?
Bei der Insassen-Unfallversicherung sind sämtliche Insassen des Kfz versichert. Ausgenommen sind jedoch Berufsfahrer. Die Versicherung deckt Unfälle, die nicht von einem Verkehrsteinehmer verursacht worden sind. Zusätzlich erbringt die Insassen-Versicherung Zusatzzahlungen, wenn Unfälle im Ausland auftreten und die ausländische Kfz-Haftpflichtversicherung nicht sämtliche Kosten trägt. Ebenso werden Unfälle durch einen Zusammenstoß mit Fußgängern oder Radfahrern gedeckt, wenn diese keine eigene private Haftpflichtversicherung haben.
Folgende Leistungen kommt im Versicherungsfall zur Auszahlung:
- Invalidität: Zahlung einer Invaliditätsleistung, die von der Schwere der Beeinträchtigung abhängt. Rentenzahlungen erfolgen an über 65-jährige.
- Todesfall: Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme, sofern der Insasse innerhalb eines Jahres nach dem Unfall verstirbt. Bei Kindern unter 14 Jahren beträgt die Leistung höchstens 5.000 Euro.
Kritik an der Insassen-Unfallversicherung
Die Insassen-Unfallversicherung wird oft als nicht notwendige Versicherung angesehen, da sich die Leistungen mit einer Vielzahl anderer Versicherungen überschneiden. Dazu zählen u.a.:
- Kfz-Haftpflichtversicherung: Wir ein Unfall schuldhaft verursacht, zahlt diese Versicherung die Leistung an die Insassen.
- Gesetzliche Renten-/Unfallversicherung: Bei Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit infolge eines Kfz-Unfalls zahl der gesetzliche Sozialversicherungsträger eine Rente.
Auch die Krankenversicherung erbringt mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Leistungen ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Zudem erfolgt vorher die Erstattung der Arzt- und Behandlungskosten. Zu empfehlen ist in jedem Fall die private Unfallversicherung, die Versicherungsleistungen für Unfälle jeder Art erbringt - unabhängig davon, ob diese aufgrund eines Kfz-Unfalls stattfinden oder nicht.
Weitere Informationen
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Wie sind die Insassen eines Kfz bei einem Unfall versichert? Die Insassen-Unfallversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls beim Betrieb des Fahrzeugs. Die Auszahlung erfolgt im Todesfall und bei Invalidität. Von der Insassen-Unfallversicherung ist die private Unfallversicherung zu unterscheiden.