Inflationsgeschützte Anlagen

Warum Anlagen vor der Inflation schützen?

Viele Anleger zahlen über Jahre hinweg monatliche Sparbeträge ein und wundern sich anschließend, warum der Sparbetrag geringer als erwartet ausfällt. Oftmals ist die Inflation der Grund dafür. Durch inflationsgeschützte Anlagen bleibt auch das Kapital geschützt.

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Weshalb inflationsgeschützte Anlagen vernünftiger sind

Bei einer Kapitalanlage hat der Anleger in der Regel das Ziel, möglichst hohe Zinsen mit der jeweiligen Anlageform zu erzielen und damit auch sein Kapital zu vermehren, um am Ende der Laufzeit einen möglichst hohen Betrag ausbezahlt zu bekommen. Natürlich unterliegen auch Kapitalanlagen der Inflation. Durch die Inflation verliert das Geld an Wert, egal, ob es der Anleger in der Brieftasche oder aber in einer Anlageform hat. Selbst in Industrieländern liegt die Inflation bei 2 bis 3 Prozent im Jahr. Die Spareinlagen, die der Anleger getätigt hat, besitzen somit zum Ende der Laufzeit auch nicht mehr die Kaufkraft, die sie zum Zeitpunkt der Einzahlung besessen haben. Durch inflationsgeschützte Anlagen wäre der Wert erhalten geblieben.

Bei einer guten Kapitalanlage liegen die Zinsen üblicherweise höher als die durchschnittliche Inflation. Somit wird der Betrag, den der Anleger am Ende der Laufzeit ausbezahlt bekommt, immer noch höher sein als der Betrag, den er eingezahlt hat. Dennoch wird sein Zinsgewinn durch die Inflation geschmälert, da diese das Kapital in der jeweiligen Anlageform ständig entwertet, indem sich die allgemeinen Kosten für Waren und Dienstleistungen erhöhen. Durch inflationsgeschützte Anlagen kann sich der Anleger komplett gegen die Inflation absichern, sodass sein Vermögen gesichert bleibt und er keine Zinseinbußen hinnehmen muss.

Wie funktionieren inflationsgeschützte Anlagen?

Um sich bei der Kapitalanlage vor den Auswirkungen der Inflation schützen zu können, ist es möglich, inflationsgeschützte Anlagen zu nutzen, die bereits von vielen Finanzanbietern geboten werden. Denn genau genommen handelt es sich bei Anlageformen, die gegen die Inflation abgesichert sind, lediglich um eine Option, die den jeweiligen Anlageverträgen zugefügt wird. Die Inflation wirkt sich auf die Wertanlage nämlich nur dann aus, wenn der monatliche Sparbetrag, der Monat für Monat einbezahlt wird, immer die gleiche Höhe aufweist. Der Anlagebetrag für inflationsgeschützte Anlagen hingegen wird immer der aktuellen Inflation angepasst. Somit wirkt sich die Inflation nicht auf die Kapitalanlage aus und das geplante Sparziel kann erreicht werden.

Die Option zum Inflationsschutz, für die sich der Anleger bei Vertragsabschluss entscheiden kann, sieht vor, dass der Sparbetrag zur Anlageform jeweils um den Prozentsatz, den auch die Inflation aufweist, erhöht wird. Beträgt die Inflation in einem Jahr beispielsweise 2 Prozent, so wird auch der Sparbetrag um genau 2 Prozent erhöht, um den Betrag der Inflation anzupassen. Genau genommen unterliegt somit auch die inflationsgeschützte Anlage der Inflation, jedoch wird der Effekt der Inflation durch eine regelmäßige Erhöhung der Beiträge wieder ausgeglichen. Die Anpassung der Beiträge erfolgt einmal im Jahr automatisch durch den Anbieter anhand des allgemeinen Preisindex bzw. der Inflationsrate.

Anbieter für inflationsgeschützte Anlagen

Wer sich für inflationsgeschützte Anlagen entscheiden möchte, kann dies bei einem Anbieter seiner Wahl tun. Denn nahezu alle Rentenvorsorgeunternehmen, Banken und Versicherungen mit Vorsorgeprodukten in ihrem Sortiment bieten heute auch die Möglichkeit an, eine inflationsgeschützte Anlage abzuschließen. Schließlich verändert sich das Vorsorgeprodukt an sich dabei nicht. Was sich ändert, sind lediglich die monatlichen Beiträge, die der Anleger in die Anlageform einbezahlt. Die Anlage mit Absicherung gegen die Inflation kann somit bei jedem Anbieter in Anspruch genommen werden. Für die Nutzung dieser Option fallen üblicherweise keine Mehrkosten an, sodass der Anleger davon nur profitieren kann.

In der Regel wird dem Anleger die Möglichkeit zum Inflationsschutz automatisch während des Beratungsgesprächs vorgestellt, sodass sich dieser anschließend entscheiden kann, ob er die Option in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Somit ist es ihm auch möglich, den Inflationsschutz auszulassen, wenn der Anleger im Gegenzug lieber monatlich gleich bleibend hohe Raten haben möchte. In der Regel kann die Option jedoch auch noch im Nachhinein in den Anlagevertrag mit aufgenommen werden. Allerdings sollte man bei einer inflationsgeschützten Anlage die Inflationsschutz-Option schon von Anfang an abschließen, um wirksam zu sein. Andernfalls können schon einige Jahre vergangen sein, in denen die Inflation die Verzinsung vermindert hat.

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