Immobilienversicherung
Immobilienversicherung: Die wichtigsten Policen für Häuslebauer
Immobilienversicherung: Die Wohngebäudeversicherung
Immobilienversicherung ist ein anderer Begriff für die Wohngebäudeversicherung. Mit einer solchen Gebäudeversicherung sichern Hauseigentümer ihr Gebäude gegen bestimmte Gefahrenquellen wie Feuer, Hagel und Sturm ab. Die Immobilienversicherung übernimmt die Kosten für eine Sanierung oder einen Wiederaufbau des versicherten Gebäudes.
Die Wohngebäudeversicherung wird häufig als gebundene Versicherung abgeschlossen. Diese Police enthält insgesamt drei verschiedene Versicherungen: die Feuerversicherung, Leitungswasserversicherung und Sturmversicherung. Der Geltungsbereich der Gebäudeversicherung erstreckt sich auf das Gebäude selbst und Gebäudezubehör. Hierzu zählen Briefkastenanlagen und, sofern mitversichert, Carports und Gartengebäude.
In Deutschland gibt es rund 20 Millionen Wohngebäudeversicherungen. Bei vielen Anbietern handelt es sich um öffentlich-rechtliche Versicherungsgesellschaften. Die Hausratversicherung grenzt sich von der Wohngebäudeversicherung dadurch ab, dass sie Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände in der Wohnung abdeckt. Alle Schäden am Gebäude selbst fallen hingegen unter die Gebäudeversicherung. Bei beiden Policen handelt es sich in Deutschland um freiwillige Versicherungen. Bei Baufinanzierungen wird die Immobilienversicherung aber meist automatisch mit abgeschlossen.
Immobilienversicherung: Die Schadenabdeckung
Die Wohngebäudeversicherung deckt als Immobilienversicherung die Schadenbereiche Feuer, Leitungswasser und Sturm ab. Gebäudeversicherungen, die alle drei Versicherungen enthalten, sind auch als gebundene Wohngebäudeversicherungen bekannt. Die Feuerversicherung erstreckt sich dabei auf die Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion.
Die Leitungswasserversicherung der gebundenen Wohngebäudeversicherung übernimmt Leitungswasserschäden. Dazu zählen alle Schäden, die durch austretendes Leitungswasser verursacht werden. Auch Bruch- und Frostschäden fallen unter die Leitungswasserversicherung. Als letzter Schadenbereich fällt auch die Sturmversicherung unter die Immobilienversicherung: Enthalten sind Sturmschäden bei einer Windstärke von mindestens acht. Auch Hagelschäden werden zur Sturmversicherung gerechnet und sind damit ebenfalls abgedeckt.
Die Wohngebäudeversicherung versichert Kosten wie Schadenminderungskosten und Mietausfallkosten. Auch Kosten für Sachverständige werden von der Versicherung abgedeckt. Zu den versicherten Kosten zählen weiterhin Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bergungs- und Schutzkosten. Alle Wohngebäudeversicherungen werden anhand des gleitenden Neuwertfaktors auf Basis des Immobilienwertes von 1914 berechnet. Bei dem 1914er Wert handelt es sich um einen fiktiven Richtwert.
Immobilienversicherung: Die Elementarschadenversicherung
In Deutschland haben besonders die dramatischen Hochwasserereignisse der vergangenen Jahrzehnte die Gefahr von Elementarschäden wieder stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Vielerorts kam es in den letzten Jahren auch zu Hochwasser und Überschwemmungen nach starken Regenfällen. Diese Elementarschäden werden von der einfachen Immobilienversicherung nicht abgedeckt. Lediglich alte Versicherungsverträge für Gebäude aus Baden-Württemberg und der früheren DDR decken auch Elementarschäden wie Flutkatastrophen ab. Alle Hausbesitzer, die ihr Gebäude heute gegen elementare Gefahren absichern möchten, benötigen eine sogenannte Elementarschadenversicherung.
Die Elementarschadenversicherung für Wohngebäude ist als erweiterte oder kombinierte Police erhältlich. Zu den Elementarschäden zählen neben den bereits in der Wohngebäudeversicherung enthaltenen Sturm- und Hagelschaden unter anderem Hochwasser, Erdrutsche und Starkregen. Die Prämie wird von der Gefährdungslage des jeweiligen Wohnortes bestimmt. Die Versicherer haben hierfür ein Zonierungssystem entwickelt, das für Gefahren wie Überschwemmung den Wohnort je nach örtlicher Lage in insgesamt vier Gefährdungsklassen einteilt.
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