Hausratversicherung

Schutz des Eigentums und Hausrats

Der Wert des Hausrats geht in die Tausende. Möbel, Kleidung, Fernseher und andere Gegenstände können mit einem Schlag zerstört werden. Da bietet die Hausratversicherung passenden Schutz. Mit dem Hausratversicherung Vergleich finden Sie den günstigsten Anbieter.

Die Hausratversicherung schützt vor den finanziellen Folgen eines Schadens durch

  • Feuer,
  • Leitungswasser,
  • Sturm/Hagel,
  • Einbruchdiebstahl/Vandalismus.

Hausratversicherung VergleichDer Versicherungsschutz der Hausratversicherung kann um den Schutz bei Fahrraddiebstahl und Glasbruch erweitert werden. Ebenso können Elementarschäden in den Vertrag aufgenommen werden.

Bei der Ermittlung der Versicherungssumme sollte der Wert des Hausrats (Fernseher, Computer und Möbel) korrekt ermittelt werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

Nur dann nimmt die Versicherung keine Kürzung der versicherten Leistungen vor.

Welche Leistungen sind bei der Hausratversicherung eingeschlossen?

Sofern keine Unterversicherung besteht, wird pro Quadratmeter Wohnfläche eine bestimmte Versicherungssumme erstattet. Auch Reparaturkosten für neue Bodenbeläge, Tapeten etc. werden übernommen. Die Hausratversicherung erstattet zudem die mit einem Schaden in Zusammenhang stehenden Kosten, z.B. Aufräumungskosten.

Als Versicherungssumme setzten die Gesellschaften meist pauschal 650 EUR/qm an. Dadurch entgeht der Versicherungsnehmer der Gefahr einer Unterversicherung.

Die Hausratversicherung erstattet in der Regel den Neuwert. Das ist der Betrag, den man zur Wiederbeschaffung von Sachen gleicher Art und Güte benötigt. Da vieles von Jahr zu Jahr teurer wird, muss man beim Wiederkauf oft erheblich mehr zahlen als Jahre zuvor.

Die Hausratversicherung kommt sogar für bestimmte Schäden außerhalb der eigenen vier Wände auf: Sie zahlt innerhalb Europas für Sachen, die auf Reisen mitgeführt werden, sich am Arbeitsplatz oder vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Die Erstattung ist jedoch in der Regel auf 10 Prozent der Versicherungssumme begrenzt.

Welche Gegenstände zählen zum Hausrat?

Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zählen die Einrichtung (z.B. Möbel, Teppiche), Gebrauchsgüter (z.B. Geschirr, Bücher, elektrische Geräte), Verbrauchsgüter (z.B. Nahrungsmittel) sowie Bargeld und Wertsachen zum versicherten Hausrat.

Daneben zählen noch Rundfunk- und Fernsehantennen, Sport- und Hobbygeräte sowie Sachen, die man als Mieter in die Wohnung eingebracht hat, zum mitversicherten Hausrat. Die versicherten Gefahren wurden bereits oben beschrieben. Zu den versicherten Kosten zählen Aufräumungs, Schadenminderungs-, Schlossänderungs- und Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen durch Vandalismus.

Gegen Beitragszuschlag können Fahrräder und Glasflächen und auch höherwertige Wertsachen mitversichert werden.

Wo ist der Versicherungsort in der Hausratversicherung?

Im Versicherungsvertrag wird festgelegt, für welche Wohnung der Versicherungsschutz bestehen soll. Dazu zählen auch Nebenräume auf demselben Grundstück des Versicherungsnehmers, die privat genutzt werden. Kellerräume und Dachboden zäheln damit ebenso zur Wohnung wie die Garage.

Beim Umzug besteht für einen Zeitraum von zwei Monaten Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Der Schutz für die bisherige Wohnung endet jedoch mit Ablauf des zweiten Monats.

Außerhalb der versicherten Wohnung besteht in Ausnahmefällen auch Schutz durch die Hausratversicherung. Dazu müssen die Sachen im Eigentum des Versicherungsnehmers sein sich nur vorübergehend, d.h. nicht länger als drei Monate, außerhalb der Wohnung befinden. Die Entschädigungsleistung bei der sogenannten Außenversicherung ist in der Regel auf 10 Prozent der Versicherungssumme begrenzt.

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