Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Informationen zur Haushaftpflicht

Wer über Immobilienbesitz verfügt oder ein Grundstück sein eigen nennt, trägt die Verantwortung, wenn jemand zu Schaden kommt. Mit der Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kann man sich vor den finanziellen Folgen schützen. Erfahren Sie mehr zum Versicherungsschutz für Eigentümer von Immobilien und Grundstücken.

Gründe für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Eigentümer, Mieter, Pächter oder Leasingnehmer von Grundstücken und Gebäuden haften für Schäden, die sich auf dem Grundstück oder in dem Gebäude ereignen. Die gesetzliche Haftpflicht greift z.B. in dem Fall, wenn ein Hauseigentümer seiner Schneeräumpflicht nicht nachkommt oder die bauliche Instandhaltung vernachlässigt. Im Rahmen dieser Verkehrssicherungspflicht haftet der Eigentümer mit seinem gesamten Vermögen - und zwar unbegrenzt. Die Haftung gilt auch für Personen, die auf dem Grundstück Arbeiten verrichten oder in dem Gebäude arbeiten.

Die Haftung fällt z.B. auch dann an, wenn ein herabstürzender Dachziegel ein parkendes Auto beschädigt. Nur wenn der Besitzer nachweisen kann, dass ein zuverlässiges Fachunternehmen mit der Errichtung befasst war und eine regelmäßige Prüfung erfolgte, entfällt die Haftung.Grundsätzlich gilt, dass Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen in der privaten Haftpflicht mitversichert sind. Im Zweifel sollte man bei der Versicherungsgesellschaft nachfragen und sich den Schutz schriftlich bestätigen lassen.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist bereits notwendig, wenn eine Einliegerwohnung vorhanden ist. Bei Eigentumsgemeinschaften schließt in der Regel die Gemeinschaft einen eigenständigen Haftpflichtvertrag ab. Denn hier können Gefahren vom Dach, dem Treppenhaus oder dem Gemeinschaftskeller ausgehen, die nicht über eine Privathaftpflicht abgedeckt sind.

Wer benötigt den Haftpflichtschutz für Haus und Grund?

Die private Haftpflicht deckt zwar grundsätzlich die Risiken des selbst bewohnten Hauses oder der Eigentumswohnung. Allerdings ergeben sich aus der gesetzlichen Haftpflicht die Erfordernisse, dass

  • Besitzer eines Mehrfamilienhauses,
  • Vermieter eines Einfamilienhauses,
  • Besitzer eines unbebauten Grundstücks

einen besonderen Haftpflichtschutz benötigen.Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Prüfung der Schadenersatzforderungen, die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen sowie die Zahlung von berechtigten Forderungen. Zu empfehlen ist, dass die Versicherungssumme möglichst hoch ausfällt. Denn die Haftung bezieht sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden und kann in die Millionenhöhe gehen.

Oftmals beinhaltet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht noch den prämienfreien Schutz der Bauherrenhaftpflicht bis zu einer bestimmten Summe.

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