Besondere Risiken in der Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung für Bauherren
Auch, wenn der Bauherr alle mit dem Bau verbunden Aufgaben auf Fachleute überträgt, ist er damit nicht von den eigenen Sorgfaltspflichten befreit. Er kann sehr schnell mit Schadensersatzforderungen konfrontiert werden, etwa wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungs- oder der Überwachungspflicht.
Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer
Besitzer eines Mehrfamilienhauses, Vermieter eines Einfamilienhauses oder Besitzer eines unbebauten Grundstücks brauchen speziellen Haftpflichtschutz. Wer Grund und Boden besitzt, muss im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht dafür Sorge tragen, dass Passanten und Benutzer seines Grundstücks und seines Hauses keinen Schaden erleiden.
Auch Besitzer von Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnungen, die rechtlich als Zweifamilienhäuser gelten, brauchen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Haftpflichtversicherung für Tierhalter
Wird ein Mensch durch ein Tier verletzt oder verursacht ein Tier einen Sachschaden, so muss der Halter des Tieres dafür haften. Der Tierhalter haftet auch dann, wenn ohne sein Zutun durch das Verhalten des Tieres ein Schaden verursacht wurde.
Für Hundehalter gibt es eine Hundehalter-Haftpflicht-, für Pferdebesitzer eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung. Für Tiere, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden, muss ebenfalls eine besondere Teirhalterhaftpflicht abgeschlossen werden.
Katzen, Meerschweinchen, Wellensittiche und ähnliche "Haustiere" sind jedoch durch die private Haftpflichtversicherung des Tierhalters gedeckt.
Weitere Haftpflichtversicherungen
Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung schützt den Eigenheimbesitzer, der mit Öl heizt. Der leidenschaftliche Jäger benötigt zur Ausübung seiner Freizeitbeschäftigung eine spezielle Jagdhaftpflichtversicherung. Wer als Hobbypilot selbst ein Flugzeug steuert oder ein ferngesteuertes Modell fliegen lässt, benötigt ebenfalls zweingend eine spezielle Haftpflichtversicherung.
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