Glasversicherung

Ist eine Glasversicherung sinnvoll?

  • Wenn Glas in der Wohnung kaputt geht, kann eine Reparatur teuer werden.
  • Auch Eigenschäden werden ersetzt.
  • Der Abschluss einer separaten Glasversicherung lohnt sich aber trotzdem nicht für jedermann.

Glasversicherung: Glas im Trend

Duschkabinen, Fenster, Wintergärten – in vielen Haushalten sind die Bewohner von zahlreichen Glasflächen umgeben. Neben Einbauten aus Glas wie Schiebetüren gibt es zudem Mobiliar wie Vitrinen aus Glas.

Da besonders moderne Gebäude heute mit großen Glasfronten ausgestattet sind, erhöht sich das Risiko von Glasschäden. Auch im Innenbereich setzen die Architekten heute verstärkt auf Glas: Gläserne Schiebetüren oder Möbel wie Glastische sind gefragt. Ein Ersatz von Einbauten aus Glas ist sehr kostspielig – und wer zahlt im Schadenfall? Viele Versicherungsgesellschaften bieten eine sogenannte Glasversicherung an, die diese Versicherungsleistungen abdeckt. Die Glasversicherung ist eine eigenständige Police und bei zahlreichen Anbietern erhältlich. Eine durchschnittliche Glasversicherung erstreckt sich auf Gebäudeverglasungen und Mobiliarverglasungen. Versichert sind also die kompletten Fenster eines Gebäudes, Türen mit Glas, Wintergärten, Veranden und auch Duschkabinen. Auch Glaskeramik-Kochfelder, Aquarien und Terrarien können versichert werden.

Glasversicherung in der Gebäudeversicherung

Wenn Glas in der Wohnung zu Bruch geht, kann sich dieser Schadenfall auf insgesamt vier verschiedene Policen erstrecken: die Glasversicherung, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung und die Privathaftpflichtversicherung. Hiermit wird deutlich, dass zahlreiche Glasschäden auch ohne bestehende Glasversicherung teilweise über die anderen Policen abgedeckt werden.

Die Gebäudeversicherung ist eine Versicherung für Gebäudeeigentümer wie Einfamilienhaus-Besitzer. Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude und alle fest mit ihm verbundenen Teile wie auch Fenster gegen Feuer, Leitungswasser und Sturm. Wenn also ein Fenster durch einen Ast bei Unwetter beschädigt wird, fällt dieser Glasschaden in den Leistungsbereich der Gebäudeversicherung. Bei vermieteten Gebäuden oder Mehrfamilienhäusern hat der Eigentümer in der Regel auch eine solche Gebäudeversicherung abgeschlossen. Bestimmte Nebengebäude wie Gartenhäuser müssen meist separat mitversichert werden.

Als Voraussetzung für eine Abdeckung von Glasschäden durch die Gebäudeversicherung gilt, dass tatsächlich ein gemessenes Unwetter diesen Schaden verursacht hat. Dies gilt im Falle der Sturmversicherung, die in der Gebäudeversicherung enthalten ist, für Schäden infolge von Windbewegungen ab Windstärke 8 sowie Hagelschäden. Bei leichten Unwettern greift die Wohngebäudeversicherung also nicht und besonders bei Gebäuden mit zahlreichen Glasfronten kann eine ergänzende Glasversicherung sinnvoll sein.

Glasversicherung: Hausrat- und Privathaftpflicht

Die Hausratversicherung ist das Pendant zur Gebäudeversicherung. Die Hausratversicherung deckt aber nicht das Gebäude selbst ab, sondern Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, die sich in ihm befinden. Zu den versicherten Gefahren zählen wie in der Gebäudeversicherung Feuer, Leitungswasser und Sturm sowie ergänzend Einbruchdiebstahl und Vandalismus. Wenn also ein Einrichtungsgegenstand wie ein Glastisch durch ein Feuer beschädigt oder durch Einbrecher entwendet wird, zahlt dafür die Hausratversicherung.

Auch mit der Privathaftpflichtversicherung werden Glasschäden abgedeckt. Die Privathaftpflicht übernimmt Schäden, die einer dritten Person durch Fahrlässigkeit im Alltag zugefügt werden. Hierzu zählen aber ausdrücklich keine Glasschäden in gemieteten und selbst bewohnten Wohnungen, jedoch in Hotels und an fremden Orten. Über die Privathaftpflicht werden also maximal Glasschäden in anderen Wohnungen wie bei Bekannten abgedeckt, die zum Beispiel durch einen herunterfallenden Gegenstand auf einen Glastisch verursacht wurden.

Da Glasbruch durch zahlreiche Policen bereits abgedeckt wird, lohnt sich ein Abschluss einer zusätzlichen Glasversicherung sicherlich nicht für jedermann. Am ehesten macht eine solche Police Sinn, um teure Glasfronten in einem Haus komplett abzusichern – die Gebäudeversicherung zahlt schließlich nur bei Unwetterschäden.