GEZ-Rundfunkbeitrag

Seit dem 1. Januar 2013 gilt ein neues Modell zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsender. Der GEZ-Rundfunkbeitrag wird seither pro Wohnung erhoben und liegt im Jahr 2023 bei 18,36 EUR monatlich.

Was die Rundfunkgebühr umfasst

Seit 2013 wird die GEZ-Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben und nennt sich "Rundfunkbeitrag". Für Familien oder Personen in Wohngemeinschaften sind Entlastung vorgesehen. Auch Kinder mit eigenem Einkommen, die im Elternhaus leben, müssen keine zusätzliche Gebühr mehr zahlen. Für Menschen mit Behinderungen, also Personen mit dem Merkzeichen "RF", gilt eine ermäßigte Beitragspflicht.

Die Regelungen zum Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Gebühr) seit 01.04.2015 im Überblick:

  • Regulärer Rundfunkbeitrag pro Wohnung: 18,36 Euro/Monat,
  • Menschen mit Behinderung (Merkzeichen "RF"): 6,12 Euro/Monat,
  • Für sozial Schwache: Auf Antrag Befreiung von der Beitragszahlung.

Wie hoch ist der GEZ-Rundfunkbeitrag für Selbstständige und Freiberufler?

Auch für Selbstständige und Freiberufler wurde der GEZ-Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2013 neu gestaltet. Die Berechnung der Gebühren erfolgt ebenfalls geräteunabhängig. Der Beitrag richtet sich nach der Anzahl der Betriebsstätten, Mitarbeiter sowie der betrieblichen genutzten Kraftfahrzeuge. Unternehmer müssen künftig nicht mehr alle Geräte innerhalb des Betriebs erfassen. Die Art und die Anzahl der empfangbaren Geräte wie TV, Radio oder Computer wirken sich auf den Beitrag nicht aus.

Beitrag für Betriebsstätten seit dem 1.4.2015:

  • bis 8 Mitarbeiter: 6,12 EUR/Monat,
  • 9 bis 19 Mitarbeiter: 18,36 EUR/Monat,
  • 20 bis 49 Mitarbeiter: 36,72 EUR/Monat,
  • 50 bis 249 Mitarbeiter: 91,80 EUR/Monat,
  • 250 bis 499 Mitarbeiter: 183,60 EUR/Monat,
  • 500 bis 999 Mitarbeiter: 367,20 EUR/Monat,
  • 1.000 bis 4.999 Mitarbeiter: 734,40 EUR/Monat,
  • 5.000 bis 9.999 Mitarbeiter: 1.468,80 EUR/Monat,
  • 10.000 bis 19.999 Mitarbeiter: 2.203,20 EUR/Monat,
  • ab 20.000 Mitarbeiter: 3.304,80 EUR/Monat

Ein Firmenfahrzeug ist pro Betriebsstätte beitragsfrei im GEZ-Rundfunkbeitrag bereits enthalten. Für jedes weitere Auto muss ein Betrag von 5,83 Euro pro Monat gezahlt werden. Für Betriebe im Hotel- und Gaststättengewerbe richtet sich die Rundfunkgebühr nach der Mitarbeiteranzahl pro Betriebsstätte, der Anzahl an Hotelzimmern pro Betriebsstätte sowie der Zahl der Kraftfahrzeuge. Das jeweils erste Zimmer ist beitragsfrei. Für alle anderen Zimmer fallem 5,83 Euro im Monat an.

Die Regelung verschafft vor allem Kleinunternehmern eine finanzielle Entlastung. Wer bis zu 8 Beschäftigte und nur einen Firmenwagen hat, zahlt lediglich 5,83 Euro pro Monat. Fremdenverkehrsunternehmen keine Gebühren, wenn aus saisonalem Gründen der Betrieb für einen Zeitraum von drei Monaten ruht. Freiberufler und Selbständige, die von zu Hause aus arbeiten, zahlen für die Betriebsstätte nichts, wenn für die Privatwohnung bereits eine Gebühr gezahlt wird.

Rundfunkgebühren: Hinweise und Details für Selbstständige und Unternehmen

Die Rundfunkgebühr (früher: GEZ-Gebühr) richtet sich nach der Zahl der Betriebsstätten. Eine Betriebsstätte ist als eine Einheit definiert, die nicht ausschließlich privat genutzt wird. Bei mehreren Einheiten auf einem Grundstück zählt dies als eine Betriebsstätte. Bei den Beschäftigten werden die Voll- und Teilzeitbeschäftigten mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen sowie Bedienstete in einem Dienstverhältnis. Nicht eingerechnet werden hingegen Auszubildende und geringfügig Beschäftigte.

Für ein gewerblich genutztes Kraftfahrzeug muss 2023 ein Beitrag von 6,12 Euro pro Monat entrichtet werden. Allerdings ist das erste Kfz bereits im Beitrag für die Betriebsstätte enthalten, so dass keine zusätzliche Gebühr anfällt. Sind mehrere Betriebsstätten vorhanden, ist jeweils ein Kfz pro Betriebsstätte beitragsfrei. 

Gesonderte Regelungen gelten für gemeinnützige Einrichtungen und eingetragene Vereine und Stiftungen, Schulen und Hochschulen sowie für Feuerwehr, Polizei und Bundeswehr. 

FAQ zum Rundfunkbeitrag

Fällt der Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Beitrag) doppelt an, wenn das Büro zu Hause ist?

Wenn sich eine Betriebsstätte in einer privaten Wohnung befindet, muss für das Büro kein eigener Rundfunkbeitrag mehr gezahlt werden. Voraussetzung: Für die private Wohnung wird bereits ein Beitrag entrichtet. Beispiel: Ein freier Programmierer arbeitet von zuhause aus und zahlt bereits für die Wohnung einen Rundfunkbeitrag. Eine doppelte Zahlung ist nicht erforderlich. Für die Betriebsstätte fällt kein eigener Beitrag an.

Was zahlt man, wenn man kein TV, Radio oder Computer besitzt?

Die Rundfunkgebühr (ehemals GEZ-Gebühr) muss von jedem Haushalt mit einer Wohnung entrichtet werden. Dies gilt im übrigen auch für Zweit- oder Nebenwohnungen. Es spielt keine Rolle, ob man ein Rundfunkgerät besitzt oder nutzt. Pro Wohnung muss der Grundbeitrag von 18,36 Euro im Monat gezahlt werden - egal, ob man ein Gerät nutzt oder nicht. 

Was zahlen Selbstständige und Freiberufler mit Home-Office?

Wenn die private Wohnung und der Arbeitsplatz (Betriebsstätte) zusammenfallen, muss kein zusätzlicher Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Rundfunkbeitrag) für die Betriebsstätte entrichtet werden, es fallen lediglich die Gebühren für die private Wohnung an. Sollte ein Kfz betrieblich genutzt werden, fällt hierfür ein Rundfunkbeitrag von 6,12 Euro pro Monat an (pro Fahrzeug).

Wer kann sich von der Zahlung der Rundfunkgebühr (GEZ-Gebühr) befreien lassen?

Wer über kein Einkommen verfügt und wenig Geld hat, kann sich von der Zahlung der Rundfunkgebühr (ehemals GEZ-Gebühr) befreien lassen. Dazu muss ein Antrag auf Befreiung bei der Behörde gestellt werden. Grundsätzlich müssen Bezieher von Arbeitslosengeld IISozialhilfe oder Grundsicherung keine Rundfunkgebühren bezahlen.

Schwerbehinderte, bei denen das Zeichen "RF" im Ausweis vermerkt ist, zahlen den Drittelbeitrag von 6,12 EUR im Monat.

Wenn die Einkommensgrenze für Sozialleistungen knapp überschritten wird, kann ein Antrag auf Befreiung von der Gebührenpflicht gestellt werden. In diesem Fall greift die Härtefallregelung.

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Beitrag) für Kleinunternehmer?

Der Rundfunkbeitrag wird seit 2013 an Hand der Anzahl der Betriebsstätten, der Zahl der Beschäftigten und Kraftfahrzeuge ermittelt, die der Betrieb nutzt. Ein Kleinunternehmer mit nur einer Betriebsstätte und bis zu acht Beschäftigten zahlt im Jahr 2023 6,12 Euro pro Monat. Wer bis zu 19 Beschäftigte hat, zahlt monatlich 18,36 Euro. Pro beitragspflichtiger Betriebsstätte ist ein Kfz beitragsfrei. Für jedes weitere Kfz fallen 6,12 Euro monatlich an. 

Muss ich für eine Zweitwohnung auch Rundfunkbeitrag zahlen?

Über die Abgabe pro Wohnung werden sowohl Familien mit Kindern, die über ein eigenes Einkommen verfügen, als auch Personen in Wohngemeinschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften erfasst. Wer allerdings eine Zweitwohnung hat, muss den GEZ-Rundfunkbeitrag zusätzlich zahlen.

Sind privat genutzte KFZ in der Rundfunkgebühr enthalten?

Seit dem 1. Januar 2013 deckt der Rundfunkbeitrag (umgangssprachlich immer noch GEZ) auch die private Nutzung des Kfz ab. Auch ein Zweitwagen oder das Auto des in der Wohnung der Eltern lebenden Kindes ist ohne weiteren Beitrag in der Abgabe enthalten.

Welcher Rundfunkbeitrag (GEZ-Beitrag) gilt für betrieblich genutzte Kfz?

Für ein betrieblich genutztes Kfz muss ein Rundfunkbeitrag (GEZ-Beitrag) entrichtet werden. Dies gilt für alle Autos, die nicht ausschließlich privaten Zwecken dienen. Das erste, gewerblich genutzte Kfz ist ist beitragsfrei. Für jedes weitere Fahrzeug muss ein Drittelbeitrag, das sind 5,83 Euro, im Monat bezahlt werden.

Wenn ein Selbstständiger von zu Hause aus arbeitet, sich das Büro also in der privaten Wohnung befindet, ist die Betriebsstätte beitragsfrei, Dann ist jedoch das erste nicht ausschließlich privat genutzte Fahrzeug beitragspflichtig, es wird der Drittelbeitrag von 5,83 Euro pro Monat fällig.

Bei mehreren Betriebsstätten ist immer das erste Kfz pro Betriebsstätte beitragsfrei.

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag (GEZ-Beitrag) für Wohngemeinschaften?

Eine Wohnung - ein Beitrag, diese Regelung gilt ab dem 1. Januar 2013. Damit spielt es keine Rolle mehr, wie viele Personen in einer Wohngemeinschaft leben. Der monatliche Beitrag liegt künftig bei 18,36 EUR und beinhaltet alle Bewohner und alle Geräte einer WG. Nur einer Bewohner der WG muss sich beim Beitragsservice (ehemals GEZ) anmelden und die Gebühr bezahlen. Die Mitbewohner können sich dann abmelden. Auch die privat genutzten Autos sind mit dem Rundfunkbeitrag abgegolten.

Muss ich für Empfangsgeräte in meiner Gartenlaube einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag bezahlen?

Gartenlauben in Kleingartenanlagen sind beitragsfrei in der Rundfunkgebühr (früher: GEZ-Beitrag) enthalten. Darin enthalten sich auch Gartenhäuschen, die sich nicht zum dauerhaften Wohnen eignen.

Muss für ein Zimmer in einem Internat oder einer Kaserne Rundfunkbeitrag bezahlt werden?

Nein, für Zimmer oder Wohnungen in Internaten oder Kasernen muss nicht zusätzlich gezahlt werden.