Gesundheitsreform private Krankenversicherung
Was ändert sich?
Die private Krankenversicherung soll im Rahmen der Gesundheitsreform erhalten bleiben. Eine Auflösung der PKV steht somit nicht zur Debatte. Dies sieht der Koalitionsvertrag von Union und FDP vor. Der Zugang in das private Versicherungssystem soll hingegen erleichtert werden. Wir zeigen Ihnen, was sich durch die Reform ändert!
Für die Branche der privaten Krankenversicherung dürfte die Gesundheitsreform der Bundesregierung zunächst keine nennenswerten Veränderungen bringen. Jedoch kann sich die Einführung der Kopfpauschale auch auf die PKV auswirken.
Wechsel in die private Krankenversicherung
Ein erstes Vorhaben im Rahmen der Gesundheitsreform ist der erleichterte Zugang für Angestellte in die private Krankenversicherung. Bisher muss dieser Personenkreis drei Jahre hintereinander über der Versicherungspflichtgrenze verdienen, um die gesetzliche Krankenkasse verlassen zu können. Künftig soll der Wechsel bereits nach einmaligem Überschreiten möglich sein.
An der Beitragsbemessungsgrenze wird sich zunächst nichts verändern. Die BBG 2011 dürfte nach ersten Berechnungen sogar sinken, weil die Bezugsgröße der Bruttolöhne im vergangenen Jahr rückläufig war.
Für Beamte, Freiberufler und Selbständige wird sich an den Zugangsmöglichkeiten zur privaten Krankenversicherung nichts ändern. Sie können ohne bestimmte Einkommensgrenzen einer Privaten beitreten.
Fraglich ist, ob die Wechselmöglichkeiten für ältere Privatversicherte weiter verbessert werden. Bisher profitieren lediglich Neuversicherte von der teilweisen Mitgabe der Altersrückstellungen. Dies hat den Wettbewerb in der PKV gerade bei langjährig Versicherten bisher deutlich eingeschränkt.
Gesundheitsreform für Basistarif?
Der Basistarif wurde eingeführt, um bisher Nichtversicherten den Schutz durch eine Krankenversicherung zu ermöglichen. Bisher haben jedoch nur wenige Menschen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht. In der Praxis erweist sich das Produkt als zu teuer, auch wenn keine Gesundheitsprüfung zur Aufnahme erforderlich ist.
Allerdings gibt es für Hilfebedürftige im Sinne des Sozialgesetzbuchs bereits jetzt Zuschüsse bzw. einen verringerten Beitrag. Trotz allem könnte im Rahmen der Gesundheitsreform auch der Basistarif auf den Prüfstand kommen. Hinsichtlich der Abrechnungssätze haben sich private Krankenversicherer und Kassenärztliche Vereinigungen erst kürzlich auf einen befristeten Vertrag geeinigt.
Fraglich ist, was passiert, wenn der Basistarif einen größeren Zuspruch erfährt und z.B. ein Versicherer einen besonders starken Zugang an Versicherten aufweist. Sicherlich ist diesbezüglich das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Welche Änderungen kommen noch für die PKV?
Der Gesetzgeber hat zunächst keine weiteren direkten Änderungen für die private Krankenversicherung vorgesehen. Verhandelt werden soll jedoch, ob die Steuerzuschüsse für die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in der gesetzlichen Krankenkasse auch für privat versicherte Kinder gezahlt werden sollen. Aus dem Gleichheitsgrundsatz heraus fordert die private Branche Steuermittel ein.
Zudem könnte die Einführung der Kopfpauschale bei den Krankenkassen auch eine Wirkung auf das private Versicherungssystem haben. Im Gespräch ist eine monatliche Pauschale von 150 EUR. Damit wäre die gesetzliche Kasse für Besserverdiener wieder günstiger als die PKV. Das Preisargument dürfte dann für den Wechsel des Versicherungssystems entfallen. Die private Krankenversicherung wird sich also auf Veränderungen für ihr Geschäftsmodell einstellen müssen.
Weitere Informationen
- Gesundheitsreform CSU(vorheriger Artikel)
- Kopfpauschale(nächster Artikel)