Gesundheitsreform PKV-Verband
Ziele und Wünsche des PKV-Verbandes
Neue Modell für die PKV
In Deutschland gibt es zwei Arten der Krankenversicherung: die gesetzliche und die private Krankenversicherung. Wer sich wo versichern kann, bestimmt der Gesetzgeber. Heute sind rund 90 Prozent der Bevölkerung gesetzlich und 10 Prozent privat krankenversichert. Nachfolgend stellen wir dar, was der PKV-Verband fordert:
Erst das Miteinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung schafft ein dichtes Netz von Ärzten und Krankenhäusern, das für eine gute Versorgung aller bereitsteht. Gemeinsam sichern gesetzliche und private Krankenversicherung eine umfassende medizinische Versorgung.
Trotz aller Kritik hat Deutschland im internationalen Vergleich ein sehr leistungsstarkes Gesundheitswesen. Es gibt ein flächendeckendes Netz von Krankenhäusern, Haus-, Fach- und Zahnärzten sowie die geringsten Wartezeiten auf medizinische Leistungen.
Die Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind im europäischen Vergleich außerordentlich niedrig. Diese umfassende Versorgung ist auch ein Verdienst der privaten Krankenversicherung (PKV). Denn die Privatpatienten stärken das Gesundheitssystem, indem sie für viele Leistungen höhere Preise und Arzthonorare zahlen. Dadurch können jedes Jahr mehrere Mrd. Euro zusätzlich in fortschrittliche Behandlungsmethoden und moderne Geräte investiert werden. In den zurückliegenden Jahren sind diese Mehrzahlungen beständig angestiegen.
Seit alters her haben Heilkundler und Ärzte unterschiedliche Honorare für die gleiche Behandlung berechnet - abhängig von dem gesellschaftlichen Status und dem Vermögen ihrer Patienten. Diese Grundidee spiegelt sich auch noch in unserem heutigen Gesundheitswesen wider: Für die gesetzlich Versicherten gelten z. B. beim Arzt und in der Apotheke niedrigere Preise als für Privatpatienten, die ihre Gesundheitsrisiken individuell absichern.
Mehrzahlungen entstehen u. a. daraus, dass Privatpatienten für viele Leistungen höhere Preise und Arzthonorare zahlen. Insgesamt haben die rund acht Millionen Privatpatienten im Jahr 2004 etwa 21 Mrd. Euro ins Gesundheitssystem eingezahlt. Mehrzahlungen ergeben sich auch, weil der Versicherungsumfang in der privaten meist höher ist als in der gesetzlichen Krankenversicherung - für Privatpatienten also andere Leistungen abgerechnet werden können.
Für Privatpatienten rechnen Ärzte und Zahnärzte nach ihren jeweiligen Gebührenordnungen ab. Die Privatpatienten zahlen die Arztrechnungen selbst und können sie sich von ihrer Versicherung erstatten lassen.
Für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten gelten hingegen mengenabhängige Punktwerte, deren Geldwert sich immer erst am Ende einer Abrechnungsperiode ergibt. In der Regel erfährt der Arzt deshalb erst viele Monate später, in welcher Höhe er bestimmte Leistungen von den Kassen vergütet bekommt. Die Honorarverteilung erfolgt dann über die Kassenärztlichen Vereinigungen.
Gesundheitsreform mit der PKV
Privatpatienten sorgen über ihre Beiträge selbst für die im Alter steigenden Gesundheitskosten vor. Weder die Beitrags- noch die Steuerzahler von morgen werden damit belastet. Das ist gut für die nachfolgenden Generationen. Die private Krankenversicherung bietet vielfältige, frei wählbare Leistungspakete. So kann sich jeder seine optimale Gesundheitsvorsorge zusammenstellen. Im Bereich der Zusatzversicherungen gilt dies auch für gesetzlich Versicherte.
Die PKV belebt den Wettbewerb im Gesundheitswesen. Hätten wir einen staatlichen Gesundheitsdienst wie in England oder ein Einheitssystem wie die Bürgerversicherung, würde die Versorgung über kurz oder lang immer schlechter werden und wäre immer schwieriger zu finanzieren – für alle.
Ein Gesundheitssystem, das auch morgen noch leistungsfähig für alle ist, braucht die PKV. Unser Reformkonzept „Reformieren, nicht zerschlagen“ zeigt, dass unser Gesundheitssystem reformfähig ist und fit für die Zukunft gemacht werden kann.
Weitere Informationen
- Gesundheitsfonds
- Gesundheitspolitik FDP
- Kopfpauschale
- Vergleich private Krankenversicherung
- Versicherungspflichtgrenze
- CDU/CSU - Krankenversicherung(vorheriger Artikel)