Gesundheitsreform: Der Koalitionsvertrag
Leitbilder der Gesundheitsreform
Das Leitbild der Koalition die Sicherung eines leistungsfähigen und demographiefesten Gesundheitswesens mit einer qualitativ hoch stehenden Versorgung für die Versicherten sowie die Gewährleistung einer solidarischen und bedarfsgerechten Finanzierung.
Die Prävention soll zu einer eigenständigen Säule der gesundheitlichen Versorgung ausgebaut werden. Mit einem Präventionsgesetz soll die Kooperation und Koordination der Prävention sowie die Qualität der Maßnahmen der Sozialversicherungsträger und zweige übergreifend und unbürokratisch verbessert werden.
Die Finanzierungsbasis der gesetzlichen Krankenversicherung soll durch wirtschaftliches Wachstum und insbesondere den Erhalt und die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen gestärkt werden.
Zudem soll eine Modernisierung des Gesundheitssystems die Effizienz durch eine wettbewerbliche Ausrichtung verbessern.
Ein fairer Wettbewerb zwischen privaten Krankenversicherungen und gesetzlichen Krankenkassen soll auf den Erhalt eines pluralen Systems und der Kassenvielfalt
zielen. Die freie Arzt- und Kassenwahl soll erhalten bleiben. Die Parteien haben hierzu unterschiedliche Konzepte entwickelt, die"Solidarische Gesundheitsprämie" (CDU und CSU) und die "Bürgerversicherung" (SPD), die sich nicht ohne weiteres miteinander vereinbaren lassen.
Ein moderner Sozialstaat soll zudem sicherstellen, dass niemand ohne Versicherungsschutz bleibt und solchen Versicherten, die den Schutz verloren haben, eine Rückkehrmöglichkeit zur jeweiligen Versicherung angeboten wird.
Um Wahlmöglichkeiten der Versicherten auszuweiten und den Wettbewerb innerhalb der PKV zu stärken, sollen die individuellen Altersrückstellungen bei Wechsel zwischen privaten Versicherungen übertragen werden können. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob und wie eine Übertragung der Altersrückstellungen auch bei Versicherten erfolgen kann, die von einer privaten zu einer gesetzlichen Krankenversicherung wechseln.
Weiterhin sollen folgende Ziele verfolgt werden:
- Erweiterung der Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten der Versicherten
- Intensivierung des Wettbewerbs um Qualität und Wirtschaftlichkeit
- Erhöhung der Transparenz über Angebote, Leistungen und Abrechnung
- Verminderung des bürokratischen Aufwands