Gesundheitsreform 2011

Die Reform von CDU/CSU und FDP

Die Koalition aus Union und FDP hat die Rahmenbedingungen für die Gesundheitsreform 2011 festgelegt. Kernpunkte sind die Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung und der leichtere Wechsel in die PKV. Nachfolgend die wichtigsten Punkte der Gesundheitsreform 2011.

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Reform der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Gesundheitsreform 2011 ist ein Kompromiss, der die kurzfristigen Probleme in der gesetzlichen Krankenversicherung löst. Mit diesen Worten hat Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) die Reform vorgestellt. Wichtigstes Ziel sei die Sicherstellung der weiteren Finanzierung des Gesundheitssystems.

Wichtigster Punkt ist der Krankenkassenbeitrag ab 2011. Der Beitragssatz wird von 14,9 auf 15,5 Prozent angehoben und soll dort dauerhaft festgeschrieben werden. Arbeitnehmer zahlen einen Anteil von 8,2 Prozent bis zur Beitragsbemessungsgrenze, Arbeitgeber müssen 7,3 Prozent beisteuern. Künftige Kostensteigerungen sollen über höhere Zusatzbeiträge aufgefangen werden.

Der Zusatzbeitrag ist ab 2011 nicht mehr auf ein Prozent des Einkommens begrenzt. Künftig können die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag in der erforderlichen Höhe verlangen. Versicherte dürfen jedoch nicht mehr als zwei Prozent des Bruttoeinkommens für die Zusatzprämie aufwenden. Der Ausgleich erfolgt über einen steuerfinanzierten Sozialausgleich, der aufgrund des durchschnittlich zu zahlenden Zusatzbeitrags berechnet wird. Als weitere Maßnahmen hat die Regierungskoalition eine Festschreibung der Verwaltungskosten bei den Krankenkassen auf das Niveau des Jahres 2010 beschlossen.

Änderungen bei der privaten Krankenversicherung

Das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung (PKV) soll beibehalten und ausgebaut werden. Neben der Krankenvoll- soll auch die Krankenzusatzversicherung ein wesentliches Element der Krankenvorsorge sein. Aus diesem Grund werden die Zusatztarife der PKV von den Wahltarifen der GKV getrennt. Die Wahl- und Zusatzversicherungen sollen nur von der PKV angeboten werden.

Der Wechsel in die private Krankenversicherung für Angestellte wird 2011 erleichtert. Künftig ist der Wechsel wieder nach einmaligem Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze möglich. Seit 2007 gilt eine dreijährige Wartefrist beim Wechsel von der GKV in die PKV. Damit soll den Angestellten eine größere Wahlmöglichkeit bei der Gestaltung des Gesundheitsschutzes gegeben werden.

Der umstrittene Basistarif in der privaten Krankenversicherung soll beobachtet werden. Das Verhältnis von reduzierten Beiträgen im Basistarif aufgrund von Hilfebedürftigkeit und dem Abschluss privater Zusatzversicherungen soll überprüft werden.

Fazit zur Gesundheitsreform 2011

Die Regierungskoalition will mehr Wahlfreiheit im Gesundheitswesen durchsetzen. Dazu sollen die Bürger mehr Gestaltungsrechte beim Krankenversicherungsschutz erhalten. Der Trend zur Einheitsmedizin mit mehr Staatseinfluss sei gebrochen, so der Direktor des Verbands der privaten Krankenversicherung, Volker Leienbach.

Die Bürger werden sich ab 2011 auf eine Umstellung der Finanzierung des Gesundheitswesens einstellen müssen. Die paritätische Finanzierung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern hat nun endgültig ihr Ende gefunden. Gleichzeitig sind durch die Erleicherungen für den PKV-Wechsel die Weichen für eine stärkere Eigenverantwortung und Kapitaldeckung gestellt. Angesichts des Kompromisses ist jedoch klar, dass die Gesundheitsreform 2011 lediglich ein Einstieg in die Umgestaltung des Krankenkassensystems ist. In den nächsten Jahren werden weitere Reform folgen (müssen).

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