SPD-Gesundheitspolitik
Konzept von SPD-Parteivorstand und Fraktion
SPD-Gesundheitspolitik: Änderungen ab 2014 möglich
Die Sozialdemokraten setzen sich in der Gesundheitspolitik für eine einheitliche Krankenversicherung für alle Bürger in Deutschland ein. Jeder Bürger soll sowohl die medizinisch notwendigen Leistungen erhalten als auch am medizinischen Fortschritt teilhaben. Umgesetzt werden soll der Umbau des Gesundheitswesens durch die Abschaffung der bisherigen Zweiteilung in gesetzliche (GKV) und private Krankenkassen (PKV). Zudem ist beabsichtigt, dass auch Beamte, Freiberufler und Selbständige in die Bürgerversicherung einzahlen müssen. Für jeden Versicherten wird ein einheitlicher Tarif angeboten.
Das SPD-Gesundheitskonzept zielt dabei auf die Beibehaltung der Umlagefinanzierung der Gesundheitsleistungen ab. Dies bedeutet, dass die laufenden Beitragseinnahmen der Versicherten zur Bezahlung der aktuellen Leistungen für Kranke verwendet werden. Der Aufbau einer Kapitalreserve aufgrund des demographischen Wandels der Bevölkerung ist nicht geplant. Zusätzlich zu den Beitragseinnahmen der Versicherten und Arbeitgeber sollen Steuermittel die Finanzierung des Gesundheitssystems sicherstellen.
Gesetzliche und private Anbieter stehen im direkten Wettbewerb und müssen Versicherte zu den gleichen Bedingungen aufnehmen. Die unterschiedlichen Wettbewerbsregeln zwischen GKV und PKV sollen vollständig aufgehoben werden. Nach Ansicht der SPD ermöglichen gleiche Regeln für die Versicherungen, dass die Versicherten viele Wahlmöglichkeiten haben.
SPD-Gesundheitspolitik: Beiträge zur Krankenversicherung
Die SPD lehnt das bisherige Finanzierungsmodell der gesetzlichen Krankenkassen ab. Die einkommensunabhängige Kopfpauschale wird als sozial ungerecht bezeichnet. Daher ist die paritätische Finanzierung des Beitrags zur Bürgerversicherung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein fester Bestandteil der SPD-Gesundheitspolitik. Bislang müssen die Beschäftigten einen um 0,9 Prozentpunkte höheren Betrag vom Bruttoeinkommen an den Gesundheitsfonds abführen.
Im Rahmen der Finanzierung der Bürgerversicherung soll der Arbeitgeberbeitrag auf die volle Lohnsumme erhoben werden. Bisher fallen lediglich bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) Beiträge für die Krankenkasse an. In der Diskussion ist auch, die BBG auf die Bemessungsgrenze der Rentenversicherung anzuheben. Betroffen wären davon die Einkommensklassen zwischen 45.900 Euro und 67.200 Euro.
Elementares Ziel der SPD ist die Einbeziehung von Besserverdienern in die Finanzierung des Gesundheitswesens. Dazu sollen neben dem Arbeitseinkommen auch Kapitaleinkünfte sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in die Beitragsberechnung einbezogen werden, Möglich wird dies durch eine Anhebung der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge. Die Finanzierung der Bürgerversicherung soll über drei Säulen erfolgen:
- Bürgerbeitrag,
- Arbeitgeberbeitrag,
- Steuerbeitrag.
Kritik an der SPD-Gesundheitspolitik
Wie gerecht ist die solidarische Finanzierung der Bürgerversicherung? Und vor allem: Löst das SPD-Modell die evidenten Probleme im Gesundheitswesen? Auf den ersten Blick hört sich das Konzept sinnvoll und vor allem gerecht an. Warum dürfen die "Besserverdiener" Mitglied einer privaten Krankenversicherung sein, höherwertige Leistungen beziehen und sich dem Solidarsystem entziehen? Wenn alle Mitglied einer Krankenversicherung sind, müsste es doch gerechter zugehen - oder etwa nicht?
Nun, sicher ist, dass ein größerer Geldbetrag in das gesetzliche Kassensystem fließt, wenn alle in die Bürgerversicherung einzahlen. Vergessen darf man bei der Berechnung jedoch nicht die Kehrseite, nämlich den Ausgabenblock. Denn die rund 10 Prozent Privatversicherten würden mit einem Schlag auch Leistungsansprüche an das solidarisch finanzierte Gesundheitssystem stellen. Ein Großteil der Einnahmen würde direkt zur Finanzierung der Ausgaben verwendet.
Zudem ist es ein Irrglaube, dass es sich bei den PKV-Versicherten nur um Besserverdienende handelt. Rund 50 Prozent der Privatversicherten sind Beamte oder Selbständige und liegen mit ihrem Gehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Der gewünschte Einnahmeeffekt für die Bürgerversicherung würde sich bei einem Großteil der PKV-Kunden gar nicht ergeben.
Schließlich enthält die SPD-Gesundheitspolitik keinen Ansatz zur Finanzierung künftiger Leistungen in der Krankenversicherung. Nicht nur die Alterung der Gesellschaft ist eine Tatsache, die sich nicht mehr wegdiskutieren lässt. Auch der Anstieg der Gesundheitskosten durch die medizinische Inflation lässt sich nachweisen. In den letzten Jahren lag der Kostenanstieg mit 4 bis 5 Prozent beharrlich oberhalb der allgemeinen Inflationsrate. Die SPD lehnt die Kapitaldeckung und damit dem Aufbau einer Finanzreserve für steigende Kosten in der Gesundheit ab. Diese Rechnung werden spätere Generationen durch höhere Beiträge oder geringere Leistungen bezahlen müssen.
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