Gesundheitsfonds 2011
Informationen und Fakten
Was ist der Gesundheitsfonds?
Mit dem Gesundheitsfonds wurde das Kernstück der Gesundheitsreform der großen Koalition zum 1. Januar 2009 umgesetzt. Das Geld der Beitragszahler wird seitdem über die Geldsammelstelle an die gesetzlichen Krankenkassen ausgezahlt. Die Verwaltung des Fonds ist beim Bundesversicherungsamt (BVA) in Bonn angesiedelt.
Gleichzeitig wurde beschlossen, dass für jede gesetzliche Kasse ein einheitlicher Beitragssatz gilt. Das Bundesgesundheitsministerium legt jährlich die Höhe des Beitragssatzes fest. Ab 2011 soll der Arbeitgeberanteil bei 7,3 Prozent festgeschrieben werden. Arbeitnehmer zahlen einen Anteil von 8,2 Prozent. Zusatzbeiträge können die Belastung für die Versicherten noch erhöhen.
Der Gesundheitsfonds ist ein Kompromissvorschlag des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu den unterschiedlichen Konzepten der Union (Gesundheitsprämie) und der SPD (Bürgerversicherung). Ob es sich dabei um ein effizientes Instrument der Geldverteilung oder um eine "bürokratisches Monster" handelt, ist unter Experten umstritten.
Ziele des Gesundheitsfonds
Übergeordnet hat der Gesundheitsfonds drei große Ziele:
- Transparenz: Kassen, die mit den Geldern aus dem Fonds nicht auskommen, müssen Zusatzbeiträge verlangen. Wer Überschüsse erzielt, kann an seine Mitglieder Prämien ausschütten.
- Gerechtigkeit: Durch das neue Konzept werden Steuer- und Beitragsgelder zentral an die Krankenkassen weitergeleitet. So erhalten Krankenkassen mit vielen gesunden Menschen weniger Geld, als Kassen mit vielen kranken Menschen.
- Wettbewerbsorientierung: Dadurch, dass alle Krankenkassen denselben Beitragssatz verlangen, soll der Versicherte die Leistungen und den Service der Krankenkassen vergeleichen können.
Aufbau des Gesundheitsfonds
Im Gesundheitsfonds werden die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Steuermittel zentral gebündelt und an die Krankenkassen weitergeleitet. Jede Krankenkasse erhält pro Versicherten eine pauschale Zuweisung aus dem Fonds. Zu- bzw. Abschläge werden je nach Alter, Geschlecht und Krankheit der in einer Kasse Versicherten gezahlt. Dadurch soll die unterschiedliche Risikostruktur der Krankenkassen berücksichtigt werden.
Kostenintensive chronische Erkrankungen werden besonders berücksichtigt. Dazu soll ebenfalls zum 1. Januar 2009 ein sogenannter morbiditäts-orientierter Risikostrukturausgleich eingeführt werden. Dazu werden für 50 bis 80 chronische Krankheiten Morbiditätszuschläge ermittelt, bei denen die durchschnittlichen Leistungsausgaben je Versicherten die GKV-weiten durchschnittlichen Leistungsausgaben je Versicherten um mindestens 50 Prozent übersteigen. Dadurch soll jede Kasse annähernd die Finanzmittel erhalten, die sie zur Versorgung ihrer Versicherten benötigt.
Krankenkassen, denen die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen, können von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag verlangen. Bis zu acht Euro im Monat wird der Zusatzbeitrag ohne Einkommensprüfung erhoben, bei höheren Zusatzbeiträgen ist die maximale Zuzahlung auf ein Prozent des Einkommens des Versicherten begrenzt.
Der Beitragseinzug wird bis Ende 2010 in der bisherigen Form erhalten bleiben. Ab dem 1. Januar 2012 erhalten Arbeitgeber zusätzlich die Möglichkeit, ihre Beiträge, Beitragsnachweise und Meldungen gebündelt an eine Weiterleitungsstelle zu entrichten, die dann die Beiträge an die Sozialversicherungsträger weiterleitet.
Zum 1. Januar 2009 wurde der Gesundheitsfonds in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Seitdem gilt ein einheitlicher Beitragssatz. In den Fonds fließen die Gelder der Versicherten, der Arbeitgeber und Steuermittel.