Ziele des Gesundheitsfonds

Mehr Transparenz soll Kosten senken

Die Bundesregierung erhofft sich mehr Transparenz beim Leistungs- und Kostenmanagement der einzelnen Krankenkassen. Erzielen Kassen Überschüsse, können sie dies an ihre Versicherten in Form von finanziellen Vergünstigungen weitergeben. Im Gegenzug muss eine Krankenkasse mit einer schlechteren wirtschaftlichen Lage von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag verlangen.

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In diesem Zusammenhang steht den Versicherten ein Sonderkündigungs-recht zu. Dadurch soll der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Kassen intensiviert werden. Auch durch die Einführung neuer Wahltarife (Kostenerstattungs-, Selbstbehalt-, Hausarzttarife) erhoffen sich die Gesundheitspolitiker eine Intensivierung des zwischen den gesetzlichen Kassen Wettbewerbs.

Den Krankenkassen soll weiterhin mehr Vertragsfreiheit zugesichert werden. Dies bedeutet, dass Kassen mit einzelnen Ärzten oder Krankenhäusern Verträge schließen können. Mehr Wirtschaftschaftlich und Wettbewerb lauten also die Kernaussagen des Gesetzgebers als Begründung für die Einführung des Gesundheitsfonds.

Zusatzbeitrag

Die Idee des Gesundheitsfonds ist, dass jede Kasse ab 2009 die finanziellen Mittel erhält, die sie für die Leistungsausgaben ihrer Versicherten auch benötigt. Die unterschiedliche Risikostruktur der einzelnen Kassen soll ebenfalls berücksichtigt werden. Wenn eine Kasse mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt, darf sie von ihren versicherten einen Zusatzbeitrag verlangen.

Der Zusatzbeitrag darf maximal in der Höhe von einem Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen verlangt werden. Diese Klausel schützt die Versicherten vor finanzieller Überforderung. Um den bürokratischen Aufwand bei der Überforderungsklausel gering zu halten, werden Zusatzbeiträge von bis zu acht Euro ohne Prüfung der Einkommenssituation erhoben. Grundsätzlich zahlt jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) den Zusatzbeitrag seiner Krankenkasse aus der eigenen Tasche. Ein Zuschuss des Arbeitgebers für den zusatzbeitrag wird nicht gewährt. Für Kinder oder den mitversicherten Partner wird jedoch kein Zusatzbeitrag fällig.

Wenn eine gesetzliche Kasse einen Zusatzbeitrag einführt bzw. sie einen bereits bestehenden Zusatzbeitrag erhöht, muss sie ihre Versicherten auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Der Versicherte kann dann die Kasse wechseln, ohne dass er den Zusatzbeitrag zahlen muss.

Versicherte, die Sozialhilfe erhalten oder Grundsicherung, weil ihre Rente gering ist, zahlen den Zusatzbeitrag nicht selbst. Wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, übernimmt das Grundsicherungs- oder das Sozialamt auch den Zusatzbetrag. In Härtefällen wird der Zusatzbeitrag auch für ALG-II-Bezieher von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.

Weitere Informationen zum Gesundheitsfonds:

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