Vor einer Operation unbedingt Zweitmeinung einholen

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen gab ein Gutachten in Auftrag, welches zu dem Schluss gelangte, dass viele Operationen in Deutschland überflüssig seien. Der Griff zum Messer bedeutet vielfach höhere Einnahmen für die Klinik, aber oftmals keinen Nutzen für den Patienten. Experten raten Menschen, denen eine Operation ans Herz gelegt wurde, eine Zweitmeinung einzuholen.
Wird in Deutschland zu oft operiert? Die Techniker Krankenkasse (TK) wertete Patientendaten aus und kommt zu dem Ergebnis, dass viele Patienten unnötigerweise an der Wirbelsäule operiert wurden. Im Jahr 2006 wurden bei den TK-Versicherten über 10.600 Wirbelsäulenoperationen durchgeführt, im Jahr 2011 waren es bereits rund 19.000 Eingriffe. Die TK vertritt die Ansicht, dass 85 Prozent der Eingriffe medizinisch nicht erforderlich gewesen seien.
Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen gab ein Gutachten in Auftrag, welches zu dem Schluss gelangte, dass viele Operationen in Deutschland überflüssig seien. Die Zahl der medizinischen Eingriffe in den Kliniken stieg zwischen 2006 und 2012 um 13 Prozent. Der Griff zum Messer bedeutet vielfach höhere Einnahmen für die Klinik, aber oftmals keinen Nutzen für den Patienten. Experten raten Menschen, denen zu einer Operation geraten wurde, eine Zweitmeinung einzuholen.
In der „Charta der Patientenrechte“, angefertigt Jahr 2003, unter Mitwirkung der Bundesärztekammer und der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen, kann man nachlesen, dass jeder Patient über das Recht verfügt, eine zweite ärztliche Meinung einzuholen. Zudem kann der Kranke ein Krankenhaus oder einen Arzt seiner Wahl konsultieren. Für Privatversicherte ist diese Option kostenlos und gesetzlich Versicherte müssen maximal mit einer Praxisgebühr rechnen, sofern man keine Überweisung vorlegt. Eventuell fallen zudem Kosten für angefertigte Kopien der Untersuchungsunterlagen an.
Wer sich einen weiteren Arztbesuch sparen will, kann mittlerweile per Internet tätig werden. Vor einigen Monaten ging das Portal „Vorsicht Operation“ online, welches sich zur Aufgabe machte, Zweitgutachten zu stellen. Diese sind jedoch kostenpflichtig. Es empfiehlt sich, vorher mit seiner Krankenversicherung abzusprechen, ob diese für die entstehenden Kosten aufkommt.
Wer sich für eine Zweituntersuchung entscheidet, der sollte die Untersuchungsunterlagen des behandelnden Arztes unbedingt vorlegen. So können Doppeluntersuchungen vermieden werden und der andere Arzt kann sich anhand der bereits erfolgten Untersuchungen ein Bild machen. Jeder Mediziner ist verpflichtet, Patientenmaterial – Röntgenbilder oder Blutergebnisse – auszuhändigen. Wer auch mit der Zweitmeinung hadert, für den besteht sogar die Möglichkeit, sich eine Dritt- oder Viertmeinung einzuholen.