Prozeßauftakt gegen Berliner Drogentherapeuten
Der Prozeß gegen den Berliner Pyschotherapeuten, Garri R. beginnt heute. Der Berliner Drogentherapeut muß sich gerichtlich wegen versuchtem Mord in einem Fall, Körperverletzung mit Todesfolge in zwei Fällen sowie gefährlicher Körperverletzung in fünf Fällen verantworten. Er verabreichte seinen Patienten während einer Sitzung Drogencocktails.
Ein Arzt mit usbekistanischer Abstammung veranstaltete eine Psychotherapiesitzung, zu der er zwölf Menschen im Alter zwischen 26 und 59 Jahren einlud. Der Psychotherapeut, Garri R., verabreichte seinen Patienten zu Beginn der Sitzung einen Drogencocktail. Innerhalb kürzester Zeit starben zwei Teilnehmer, und ein dritter fiel ins Koma. Viele übrige Sitzungsmitglieder mußten in Krankenhäusern behandelt werden, da sie erhebliche Vergiftungserscheinungen aufwiesen.
Offensichtlich sollte die Verabreichung der Drogenmixtur Bewußtseinserweiterungen bewirken. Dieser psycholytische Ansatz wurde in den sechziger Jahren entwickelt. Der Arzt wollte vermutlich die Tagträume der Sitzungsteilnehmer analysieren. In Deutschland ist die Verabreichung von derartigen Drogenmixturen durch einen Arzt verboten. Die Abgabe von Drogen steht in keinem Zusammenhang mit einem Heilerfolg.
Das Landgericht Berlin beschäftigt sich ab heute mit dem Fall von Garri R.. Der Anwalt des Arztes bezeichnete die rechtliche Situation als sehr kompliziert. Der Berliner Drogentherapeut muß sich gerichtlich wegen versuchtem Mord in einem Fall, Körperverletzung mit Todesfolge in zwei Fällen sowie gefährlicher Körperverletzung in fünf Fällen verantworten.
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