Tod eines 2-Jährigen beim Zahnarzt - Arzt vor Gericht

17.08.10
Zahnarzt vor Gericht

Ein zweijähriger Junge starb nach einer Narkose beim Zahnarzt. Offenbar verwendete der Anästhesist ein Gerät, welches nicht für Kinder zugelassen ist. Das Gerät verhinderte ein rechtzeitiges Eingreifen beim Auftreten eines Sauerstoffmangels.

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Das Schlimmste, was Eltern widerfahren kann, ist der Verlust des Kindes. Der Schmerz bleibt auch Jahrzehnte nach dem Vorfall bestehen. Die Zeit kann lediglich dazu beitragen, daß sich der Schmerz ein wenig lindert. Aber die Lücke läßt sich niemals verschließen.
 
Im Januar 2009 wurde der kleine Hannes einer Zahnarztbehandlung unterzogen. Da die Behandlung umfangreicher war, erhielt der Junge eine Narkose. Der zuständige Anästhesist verwendete für den Eingriff ein Gerät, welches für Kinder nicht zugelassen ist. Das Gerät verhinderte ein rechtzeitiges Eingreifen beim Auftreten eines Sauerstoffmangels.
 
Der Junge erwachte nicht mehr aus der Narkose. Nachdem er in eine Klinik verlegt wurde, verstarb er dort zwei Tage später. Nun muß sich der Narkosearzt vor dem Landgericht Halle verantworteten. Die Eltern fordern Schadenersatz. Wird der Arzt wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt, muß er mit einem Freiheitsentzug bis zu 15 Jahren rechnen. Lautet das Urteil fahrlässige Tötung, kann der Anästhesist eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren erhalten.

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