Beitragssatz zur Rentenversicherung
Gesetzliche Rente mit geringerem Beitragssatz 2012
Beitragssatz zur Rentenversicherung für Arbeitnehmer und Selbständige
Durch die Senkung der Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung zum Jahresbeginn 2012 verringern sich die Lohnnebenkosten für Unternehmen und Beschäftigte. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze müssen 19,6 Prozent abgeführt werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils 50 Prozent des Rentenbeitrags, also jeweils 9,8 Prozent. Freiberufler und Selbständige müssen Beitrag vollständig selbst zahlen. Wenn nicht die Versicherungspflicht greift, können diese Personengruppen jedoch frei entscheiden, ob sie in die gesetzliche Rente einzahlen wollen.
Übersicht zur Rentenversicherung für Arbeitnehmer:
- Arbeitgeberanteil: 9,8%
- Arbeitnehmeranteil: 9,8%
- AN-Anteil bei Lohn von 3.000 EUR: 294,00 EUR
- AN-Anteil bei Lohn von 5.000 EUR: 490,00 EUR
- AN-Anteil bei Lohn von 6.000 EUR: 548,80 EUR
Übersicht zur Rentenversicherung für Selbständige:
- Mindestbeitrag: 78,40 EUR
- Regelbeitrag: 508,45 EUR
- Halber Regelbeitrag: 254,22 EUR
- Höchstbeitrag: 1.097,60 EUR
Für den Osten Deutschlands gilt ein geringerer Regelbeitrag von 431,83 Euro im Monat sowie ein verringerter Höchstbetrag von 940,80 Euro aufgrund der geringeren Beitragsbemessungsgrenze.
Entwicklung vom Beitragssatz zur Rentenversicherung
Die Entwicklung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung zeigt seit der Einführung deutlich nach oben. Zur Einführung der Sozialversicherung im Jahr 1891 lag der Satz bei 1,7 Prozent. In den 1920er Jahren stiegt der Wert zunächst auf 3,5 Prozent im Jahr 1924 und schließlich auf 5,5 Prozent ab 1928 an. Mit Beginn des Jahres 1949 mussten Arbeitgeber und Beschäftigte insgesamt 10,0 Prozent abführen. Mit der Einführung der Umlagefinanzierung durch die Rentenreform 1957 lag der Beitragssatz bei 14,0 Prozent des Bruttolohns. Gleichzeitig sorgte die Umstellung in der Rentenfinanzierung für eine deutliche Rentenerhöhung für die Ruheständler sowie die dynamische Rentenanpassung an die Entwicklung der Löhne und Gehälter.
In den Folgejahren stieg der Beitragssatz zu gesetzlichen Rentenversicherung deutlich an. So mussten 1970 bereits 17,0 Prozent des Bruttolohns abgeführt werden. Der Höchstwert wurde in den 1997 bis 1999 mit 20,3 Prozent erreicht. Seit Januar 2012 liegt der Beitragssatz bei 19,6 Prozent.
Entwicklung des Beitragssatzes im Überblick:
- 1949 - 10,0%
- 1955 - 11,0%
- 1957 - 14,0%
- 1970 - 17,0%
- 1973 - 18,0%
- 1981 - 18,5%
- 1994 - 19,2%
- 1997 - 20,3%
- 1999 - 19,5%
- 2007 - 19,9%
- 2012 - 19,6%
Finanzierung des Beitragssatzes zur Rente
Als die Invaliditäts- und Alterssicherung durch den Reichstag im Jahr 1889 verabschiedet wurde, lag der Beitragssatz zur Rente bei 1,7 Prozent. Dieser wurde zu je einem Drittel von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und aus Steuermitteln finanziert. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde ein Großteil der Rücklagen der Rentenversicherung durch die folgende Hyperinflation entwertet. Für die Rentner folgten massive Leistungskürzungen. Nach dem Zweiten Weltkrieg musste die Rente zur Hälfte aus Steuermitteln finanziert werden. Mit der Rentenreform 1957 wurde die Umlagefinanzierung eingeführt. Die laufenden Beitragseinnahmen wurden zur Zahlung der Renten verwendet. Der Beitragssatz wurde hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmer gezahlt. Diese Regelung gilt bis heute.
Die gesetzliche Rentenversicherung muss seit jeher sogenannte versicherungsfremde Leistungen schultern. Diesen Leistungen stehen keine direkten Beitragszahlungen von Versicherten gegenüber, wie z.B. bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten oder den vereinigungsbedingten Leistungen. Dies sorgt(e) für zunehmende finanzielle Probleme in der Rentenkasse. Auch die steigende Lebenserwartung, der Trend zur Frühverrentung und der demographische Wandel sorgen für zunehmende Schwierigkeiten bei der Rentenfinanzierung. Dies führte vor allem in den 1990er Jahren zu zahlreichen Einschnitten. So wurde die Rente zunächst an die Nettolohnentwicklung (und nicht mehr an die Bruttolöhne) gekoppelt. Der demographische Faktor wurde 1997 eingeführt, später zurückgenommen und 2004 als Nachhaltigkeitsfaktor wieder eingeführt. Gleichzeitig wird seit 2012 das Renteneintrittsalter sukzessive auf 67 Jahre angehoben.
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