Genossenschaftsbank
Kunden als Genossenschaftsmitglieder
Gründung der ersten Genossenschaftsbank
Das Bankensystem in Deutschland und in vielen anderen Staaten kennt grundsätzlich drei verschiedene Arten von Banken und Kreditinstituten,
- Sparkasse,
- Genossenschaftsbank,
- Privatbank.
Neben den Sparkassen als Banken in öffentlicher Trägerschaft verfolgen auch die Genossenschaftsbanken ein besonderes Leitbild, das nicht ausschließlich auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Die Gründung der ersten Genossenschaftsbank im Sinne des Modells von Friedrich Wilhelm Raiffeisen in Deutschland geht auf das Jahr 1864 zurück. Die erste Bank in diesem Sinne war der Heddesdorfer Darlehnskassenverein. Banken auf Genossenschaftsebene folgen den von Franz Hermann Schulze-Delitzsch und Freidrich Wilhelm Raiffeisen festgelegten Grundsätzen der Selbstverwaltung, Selbstverantwortung und Selbsthilfe. Beide verfolgten unabhängig voneinander dieselben Ziele und gründeten erste Kreditgenossenschaften in Deutschland. Bis heute sind Kredit- und Bankengenossenschaften an ihren Namen erkennbar. Sie firmierten von Beginn an in größeren Städten als Volksbanken oder Spar- und Darlehnskassen sowie in ländlichen Regionen als Raiffeisenbanken. Namenskürzel wie VR-Bank oder RV-Bank sowie Sparda-Bank sind noch heute kennzeichnend für die Banken mit der besonderen Rechtsform.
Die Besonderheiten einer Genossenschaftsbank
Die Kunden einer Genossenschaftsbank sind nicht einfach nur Kunden, sondern häufig Mitglieder der Genossenschaft. Spätestens, wenn ein Kunde einen Kredit bei einer genossenschaftlich geführten Bank aufnehmen möchte, wird ihm der Kauf von Genossenschaftsanteilen nahegelegt. Darüber hinaus steht es jedem Kunden einer Volksbank, Raiffeisenbank oder Spar- und Darlehnskasse frei, Genossenschaftsanteile zu erwerben. Als Inhaber von Genossenschaftsanteilen haben die Mitglieder grundsätzlich ein Mitspracherecht und einen Anspruch auf eine am Jahresergebnis orientierte Dividende.
Darüber hinaus besteht eine Haftungsverpflichtung, die meist über den Genossenschaftsanteil hinaus geht. Regelmäßig sind insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen mit größeren Genossenschaftsanteilen vertreten. Die über tausend genossenschaftlich organisierten Banken in Deutschland haben sich zu zwei genossenschaftlichen Zentralbanken zusammen geschlossen, deren Mitgliedsanteile sie halten. Darüber hinaus gibt es einen internationalen Dachverband, da das Prinzip der Genossenschaftsbank auch in anderen europäischen Staaten verbreitet ist. Unter anderem ist auch die kleinste Bank Deutschlands, die Raiffeisenbank eG im Schleswig-Holsteinischen Struvenhütten, noch heute nach dem genossenschaftlichen Prinzip organisiert.
Ist die Genossenschaftsbank krisensicher?
Aus der Bankenkrise von 2009 und 2010 gingen die Genossenschaftsbanken vergleichsweise gesund hervor. Die Ursache dafür mag in der Organisations- und Geschäftsstruktur einer Genossenschaftsbank liegen. Das Grundprinzip der genossenschaftlichen Vereinigungen verfolgt die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder. Geldanlagen in riskanten Projekten würden diesem Prinzip widersprechen. Da die Mitglieder der Genossenschaften teilweise auch mit ihrem Privatvermögen haften und an den Entscheidungen der Unternehmen beteiligt sind, wird dieses Prinzip zusätzlich gesichert.
Dennoch sind auch verschiedene der Volks- und Raiffeisenbanken oder Spar- und Darlehnskassen bereits in wirtschaftliche Krisensituationen geraten. In der Regel waren dafür aber nicht riskante Spekulationen ursächlich, sondern gescheiterte Projekte im kommunalen oder regionalen Raum. Die weitgehende Krisensicherheit der genossenschaftlich geführten Banken trug unter anderem auch zu einer Entscheidung bei, nach der letzten Bankenkrise in Frankreich eine Genossenschaftsbank als Geschäftsbank zu gründen. Mitglieder dieser Bank sollen vierzig deutsche und französische Unternehmen sein, die auf der Grundlage des Genossenschaftsprinzips leichter Geschäftskredite erhalten können.
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