Gemeinsamer Bundesausschuss

Selbstverwaltung in der Krankenversicherung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Selbstverwaltung bei den Krankenkassen. Er setzt sich aus einem Beschlussgremium zusammen. Der G-BA legt die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fest.

Gemeinsamer Bundesausschuss - Aufgaben und Grundlagen

Die Selbstverwaltung genießt in den Sozialversicherungen einen hohen Stellenwert. Der Gesetzgeber hat in § 92 SGB V die Grundlage für den Gemeinsamen Bundesausschuss gelegt. Es ist das höchste Beschlussgremium von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen. Der G-BA legt Richtlinien für den Leistungskatalog in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fest. Von den Entscheidungen sind die 70 Millionen gesetzlich Versicherten unmittelbar betroffen.

Die beschlossenen Richtlinien haben keinen Gesetzescharakter, jedoch bindende Wirkung für die Beteiligten im Gesundheitswesen. Die Aufsicht über dieses Gremium wird vom Bundesministerium der Gesundheit (BMG) durchgeführt. Jeder Beschluss des G-BA muss zunächst dem Gesundheitsministerium vorgelegt werden. Nach Prüfung und Zustimmung erfolgt dann die Veröffentlichung. Folgende Aufgaben hat der Gemeinsame Bundesausschuss:

  • Festlegung der Leistungen in der GKV,
  • Qualitätssicherung im ambulanten und stationären Bereich,
  • Qualitätsmanagement.

Der G-BA hat also die Kompetenz, die Leistungen bei den Krankenkassen einzuschränken oder zu erweitern. Zudem hat es die Aufgabe, die Leistungen zu konkretisieren. Für neue Behandlungsformen müssen zudem die Festbeträge, welche die Ärzte erhalten,  festgelegt werden. Der G-BA hat z.B. die Richtlinien zur Früherkennung von Krebserkrankungen und zur häuslichen Krankenpflege festgelegt.

Zusammensetzung des Gemeinsamen Bundesausschusses

Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) setzt sich aus insgesamt 13 Mitgliedern zusammen. Den Kern bilden die fünf Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen und die fünf Vertreter von der Seite der Leistungserbringer. Dazu zählen die Vertragsärzte und -zahnärzte, die Psychotherapeuten und die Kliniken. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellen je zwei Mitglieder, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) stellt einen Vertreter. Dazu kommen noch ein unparteiischer Vorsitzender und zwei weitere unparteiische Mitglieder.

Die öffentlichen Sitzungen des G-BA finden im Monatsrhythmus statt. Auch Gäste können an den Beratungen teilnehmen, die in der Regel an jedem dritten Donnerstag im Monat stattfinden. Daran nehmen maximal fünf Patientenvertreter teil, die vom Bundesministerium der Gesundheit ausgewählt werden. Die Patientenvertreter können Anträge einreichen, haben jedoch kein eigenes Stimmrecht bei den Verhandlungen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss setzt sich aus acht Unterausschüssen zusammen, die für jeweils unterschiedliche Bereiche zuständig sind. Dazu zählen folgende Unterausschüsse:

  • Arzneimittel,
  • Bedarfsplanung,
  • Methodenbewertung,
  • Psychotherapie,
  • Qualitätssicherung,
  • Sektorenübergreifende Versorgung,
  • Veranlasste Leistungen,
  • Zahnärztliche Behandlung.

G-BA bestimmt über Leistungskatalog der GKV

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden einer ständigen Überprüfung unterzogen. Aufgrund von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen erfolgt für bestimmte Leistungen keine bzw. eine geringere Erstattung. Als Beispiel sind die Herausnahme von Brillenleistungen aus dem Katalog der GKV oder die geringere Erstattung für Zahnersatz heranzuführen. Allerdings hat es entgegen der weit verbreiteten Meinung auch Erweiterungen im Versicherungsschutz gegeben.

Dazu zählen z.B. neu in den Katalog aufgenommene Vorsorgeuntersuchungen wie das Neugeborenen-Hörscreening oder das Hautkrebsscreening für Personen ab dem 35. Lebensjahr. Zudem haben Kassenpatienten seit Juli 2007 einen Anspruch auf Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden. Ergänzt wurde der Leistungskatalog auch um bestimmte Behandlungs- und Untersuchungsmethoden. Dazu zählen z.B. die Blutwäsche bei bestimmten Stoffwechselstörungen oder der Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung.

Wie sich der Leistungsumfang in den nächsten Jahrzehnten entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Gesundheitsexperten erwarten einen deutlichen Anstieg der Beitragsbelastung aufgrund des demografischen Wandels und des fortschreitenden medizinischen Fortschritts. Ob der Gesetzgeber dies zu weiteren Leistungskürzungen in der GKV zum Anlass nimmt oder ob eine allgemeine Eigenbeteiligung eingeführt wird, wird die Zukunft zeigen.

Weitere Informationen

Weitere Artikel