Gehaltsabrechnung

Gesetzgeber regelt detaillierte Aufstellung der Abrechnung

Mit einer Gehaltsabrechnung geben Arbeitgeber einen Überblick über die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts. Höhe der Zuschläge und Abzüge wie auch Vorschüsse und Abschlagszahlungen sind deren Bestandteile.

Gehaltsabrechnung: Gewerbeordnung regelt den Inhalt

Die Gehaltsabrechnung wird hierzulande einem Arbeitnehmer in der Regel einmal monatlich ausgehändigt. Bescheinigt wird der Bruttoverdienst ebenso, wie alle Abzüge, die jeder Arbeitgeber in einer leicht nachvollziehbaren Textform oder auch mittels eines elektronischen Ausdrucks zur Verfügung stellen muss. Die Gewerbeordnung regelt, dass jeder Arbeitgeber, der ein Gewerbe angemeldet hat, Mindestangaben in der Abrechnung machen muss. Dazu gehören unter anderem die Lohnsteuerklasse, die detaillierte Zusammensetzung des Gehalts, alle Zuschläge, Vergütungen, wie auch Art und Summe der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags, der Kirchensteuer und der Sozialversicherungsbeiträge.

Wurden Vorschüsse geleistet, oder Abschlagsummen ausgezahlt, müssen auch diese auf einer ordentlichen Gehaltsabrechnung ausgewiesen werden. Die Lohnabrechnung wird in kleinen und mittelgroßen Betrieben meist von einem Buchhaltungsbüro oder einem Steuerberater übernommen, während in Großbetrieben in der Regel eine Lohnbuchhaltung diese Aufgabe übernimmt. Zu den wichtigsten Bestandteilen gehört neben der Lohnsteuerklasse auch die Steuer- oder Identifikationsnummer des Arbeitnehmers.

Gehaltsabrechnung - vom Brutto zum Netto

Die Gehaltsabrechnung muss das komplette Einkommen wie auch alle Abzüge auflisten und diese auch als individuell steuerpflichtigen Lohn ausweisen, wobei Bezüge und Abzüge getrennt nach einmaligen und laufenden Posten aufgeführt sein müssen. Das Sozialversicherungsbruttoentgelt ist ein weiterer bedeutender Posten der Abrechnung. Hierbei gilt, dass dieser Betrag orientiert an dem jeweiligen Sozialversicherungszweig, ebenfalls getrennt nach einmaligen und laufenden Abzügen und Bezügen ausgewiesen sein muss. Die Abzüge durch den Gesetzgeber bilden sich aus der Lohnsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer.

Dazu gehören auch die Beiträge der Arbeitnehmer zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Zu den wichtigen Bestandteilen einer Gehaltsabrechnung gehört auch der Arbeitgeberzuschuss zu den Versicherungsbeiträgen einer privaten und freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung wie auch der Anteil des Arbeitgebers für eine berufsständische Versorgungseinrichtung und die Beiträge für die Sozialversicherung von Beschäftigten, für die der Chef die Beitragszahlungen auf freiwilliger Basis entrichtet. Aus dem Bruttoeinkommen ergibt sich so das nach Abzug übrig bleibende Nettoeinkommen.

Gehaltsabrechnung - Details beachten

Nicht nur einzelne Bezüge und Abschläge gehören zu den wichtigen Bestandteilen einer Gehaltsabrechnung, sondern auch formelle Angaben, die sich auf den Arbeitgeber und das Beschäftigungsverhältnis beziehen. Name und Anschrift des Arbeitgebers müssen ebenso auf einer Abrechnung vermerkt sein, wie die Adressdaten, das Geburtsdatum und die Identifikationsnummer des Beschäftigten. Zu den wichtigen Daten, die nie fehlen dürfen, gehören die Versicherungsnummer und der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses des Arbeitnehmers. Wird dieses gekündigt, muss das Austrittsdatum auf der letzten Abrechnung vermerkt sein. Der ausgewiesene Abrechnungszeitraum muss die Anzahl der Sozialversicherungs- wie auch der Steuertage ausweisen wie auch die Steuerklasse und die Anzahl der Kinderfreibeträge.

Eine klassische Gehaltsabrechnung ist mit einem sogenannten Beitragsgruppenschlüssel gekennzeichnet und gibt auch Aufschluss über den Adressaten der Gesamtsozialversicherungsbeiträge. Seit erst wenigen Jahren finden sich auch Angaben auf der Abrechnung, mit denen ein Beitragszuschlag für kinderlose Arbeitnehmer erhoben wird. Nach Aufschlüsselung aller Bezüge und Abgaben weist die Differenz das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers aus.

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