Garantiezinssenkung
Übersicht zur Garantiezinssenkung zum 1.1.2012
Garantiezinssenkung folgt der Umlaufrendite
Die Garantie für private Lebens- und Rentenversicherungen folget gesetzlichen Vorgaben. Jedes Versicherungsunternehmen darf maximal den gesetzlichen vorgeschriebenen Höchstrechnungszins für die Laufzeit garantieren. Dieser wiederum orientiert sich am Niveau der Umlaufrendite von Bundesanleihen. Seit Anfang der 1990er Jahre sinkt die Umlaufrendite kontinuierlich. Infolgedessen hat es seitdem eine deutliche Garantiezinsabsenkung gegeben.
Lag der Zins zwischen 1986 und Juli 1994 noch bei 4 Prozent, so werden seit 2007 maximal 2,25 Prozent pro Jahr gutgeschrieben. Die Senkung zum 1. Januar 2012 auf 1,75 Prozent muss vorgenommen werden, weil der Garantiezins höher ist als 60 Prozent des 10-Jahres-Durchschnitts der Umlaufrendite bei deutschen Bundesanleihen. Für Verträge zur privaten Altersvorsorge bedeutet dies:
- Garantierte Rente sinkt um bis zu 16 Prozent,
- Garantierte Auszahlungen sinken um bis zu 15 Prozent,
- BU-Versicherungen verteuern sich um bis zu 8 Prozent.
Wer sich die Vorteile einer höheren Garantieauszahlung bei der privaten Vorsorge sichern möchte, muss bis Ende des Jahres einen Vertrag abgeschlossen haben.
Folgen der Garantiezinssenkung
Beim Garantiezins handelt es sich um den Mindestzins, mit dem der Sparanteil bei einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung für die gesamte Laufzeit mindestens verzinst wird. Die Garantie gilt unabhängig von Schwankungen an den Aktien- und Kapitalmärkten. Durch die Garantiezinssenkung erhalten Sparer für Neuverträge ab 2012 eine verringerte Garantie für monatliche Renten- oder einmalige Kapitalauszahlungen.
Anders herum ausgedrückt: Wer dieselbe Garantierente absichern möchte, muss einen höheren Betrag in die Altersvorsorge einzahlen. Durch den Zinseszinseffekt wirkt sich die Zinsabsenkung vor allem bei Vorsorgeverträgen mit langen Laufzeiten aus. Im Extremfall verringern sich die Garantiewerte um bis zu 16 Prozent.
Die Garantiezinssenkung wirkt sich übrigens auf sämtliche Verträge in der Sparte Lebensversicherung aus. Dadurch verteuern sich ab Januar 2012 auch Berufsunfähigkeitsversicherungen. Für Neuverträge müssen Kunden im Schnitt 6 Prozent mehr zahlen. Wer sich durch einen Abschluss in 2011 noch den Mindestzins von 2,25 Prozent sichert, genießt also für die gesamte Vertragslaufzeit günstigere Konditionen bei der BU-Absicherung.
Höherer Garantiezins und früheres Rentenalter
Der Gesetzgeber hat neben der Garantiezinssenkung weitere Änderungen bei privaten und betrieblichen Renten beschlossen. Wer bis zum 31.12.2011 einen Vertrag abschließt, kann bei Riester- und Rürup-Renten weiter flexibel ab dem 60. Lebensjahr in Rente gehen. Bei einem Vertragsabschluss ab 2012 wird das frühestmögliche Rentenbeginnalter auf 62 Jahre angehoben.
Zusätzlich gelten derzeit die Steuervorteile bei Kapitalauszahlungen aus privaten Lebens- und Rentenversicherungen. Wenn die Vertragslaufzeit mindestens 12 beträgt und die Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgt, gilt die günstige Ertragsanteilbesteuerung für die Kapitalerträge. Ab 2012 wird auch hier das Alter für die steuerbegünstige Auszahlung auf 62 Jahre angehoben.
- Garantiezins(vorheriger Artikel)
- Kapitallebensversicherung(nächster Artikel)
Der Gesetzgeber hat die Garantiezinssenkung für private Lebensversicherungen zum 1. Januar 2012 beschlossen. Der Zinssatz sinkt von 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent. Für neue Verträge sinken die Garantien dadurch um bis zu 15 Prozent. Auch Berufsunfähigkeitsversicherungen werden teurer.