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#1
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Ich suche schon länger auf den Web-Seiten der GKV nach Informationen-bisher vergeblich, wie hoch der Beitrag für einen freiwillig Versicherten ist. Bisher regelmässig Arbeit (40 Jahre lang), regelmässig krankenversichert. Jetzt aus gesundheitlichen Gründen selbst gekündigt und keine Absicht mehr, eine andere Tätigkeit aufzunehmen.
Kann mir jemand helfen? Hermann |
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#2
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Hallo Hermann,
in der gesetzlichen Krankenkasse richten sich die Beiträge nach dem Einkommen. Wer als Selbständiger über keine Einkünfte verfügt, sozusagen arbeitslos ist, muss auf einen fiktiven Mindestbetrag als Einkommen Beiträge entrichten. Für 2009 liegt dieses "Mindesteinkommen" bei 1.285 €, das die Kassen als Berechnungsgrundlage heranziehen. |
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