@Cat-Eleanor
Du hast Recht, der Satz für die gesetzliche Pflegeversicherung für Kinderlose stimmt nicht. Allerdings ist Deine Rechnung auch nicht ganz korrekt: 1,1+0,25=1,35.
Allerdings liegt der Beitrag zur Pflegeversicherung bei 1,95% zuzüglich des Zuschlags für Kinderlose von 0,25%, so dass dieser Personenkreis insgesamt 2,2% des Bruttoeinkommens für die soziale Pflegeversicherung zahlen muss. Davon trägt der Arbeitgeber, sofern es sich um den Personenkreis der Angestellten handelt, einen maximalen Anteil aus 1,95%, also 0,975%. Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall 1,225% zu tragen.
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- 20.04.2009 22:28 #1
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Brutto-Netto-Rechner auf cecu.de
AnzeigeHallo,
bin neu hier und stelle mich mal eben vor.
Mein Beitrag passt irgendwie nirgends richtig rein, deshalb einfach hier..
Ich habe heute den Brutto-Netto-Rechner auf cecu.de ausprobiert und
festgestellt, dass der Satz für die Pflegeversicherung für Kinderlose nicht stimmt. Dort wird mit 1,1% gerechnet, was aber 1,225% sein muss.
Rechnet sich so: 2,2% : 2 = 1,1% + 0,25% = 1,225% (die 0,25% extra müssen Kinderlose zwischen 23 und 64 Jahren bezahlen)
Muss mich gerade mit dem ganzen Thema in meinem Studium
"rumschlagen"..
Viele Grüße
Tine
- 22.04.2009 12:35 #2
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