Hallo,
also an der Höhe des Freistellungsauftrags hat sich nicht geändert. Er beträgt weiterhin 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für zusammen Veranlagte. Seit dem 1. Januar 2009 heißt der Freibetrag übrigens Sparer-Pauschbetrag.
VG
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- 04.01.2011 09:29 #1
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Erhöhter Sprarerfreibetrag? Frage zum Newsletter vom 10.12.2010
AnzeigeErhöhter Sparerfreibetrag bei deutschen Fonds?
Frage zum Newsletter vom 10.12.2010:
Ich habe den Newsletter erhalten, bin dem Pfad „Steueränderungen 2011\ Welche Änderungen werden 2011 wirksam?\Einkünfte aus Kapitalvermögen"
gefolgt und habe zu Einkünften aus Kapitalvermögen folgendes gefunden:
Bei der Anlage in deutschen Fonds: Durch Erteilung eines Freistellungsauftrags (FSA) bleiben, im Falle der Depotverwahrung, Einkünfte aus Kapitalvermögen bis zur Höhe der Sparerfreibeträge inklusive Werbungskostenpauschbetrag von 1.421 EUR bzw. 2.842 EUR bei Zusammenveranlagung steuerfrei. Anleger, die in Deutschland nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, können alternativ zum Freistellungsauftrag eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) vorlegen.
Kann mir bitte jemand den Zusammenhang erklären bzw. hat sich der Sparfreibetrag erhöht? Danke.
- 25.03.2011 15:41 #2
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