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- 11.09.2009 09:43 #1
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BBG RV 2010 - Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung
AnzeigeHallo zusammen,
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die neuen Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Rentenversicherung vorgestellt. Diese müssen allerdings noch bis Ende November durch den Bundesrat abgesegnet werden.
BBG Rentenversicherung 2010:- allgemeinen Rentenversicherung: 66.000 EUR,
- knappschaftlichen Rentenversicherung: 81.600 EUR,
- allgemeinen Rentenversicherung: 55.800 EUR,
- knappschaftlichen Rentenversicherung: 68.400 EUR.
Beispielrechnung: Wer in Westdeutschland mehr als 66.000 EUR im Jahr verdient, zahlt monatlich 1.094,50 EUR an die gesetzliche Rentenversicherung. Davon trägt der Arbeitgeber die Hälfte.


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