Hallo zusammen,

das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die neuen Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Rentenversicherung vorgestellt. Diese müssen allerdings noch bis Ende November durch den Bundesrat abgesegnet werden.

BBG Rentenversicherung 2010:
  • allgemeinen Rentenversicherung: 66.000 EUR,
  • knappschaftlichen Rentenversicherung: 81.600 EUR,
Für die neuen Bundesländer gelten folgende Werte:
  • allgemeinen Rentenversicherung: 55.800 EUR,
  • knappschaftlichen Rentenversicherung: 68.400 EUR.
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der Grenzwert in der Sozialversicherung, bis zu Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung erhoben werden.

Beispielrechnung: Wer in Westdeutschland mehr als 66.000 EUR im Jahr verdient, zahlt monatlich 1.094,50 EUR an die gesetzliche Rentenversicherung. Davon trägt der Arbeitgeber die Hälfte.