Hallo zusammen,

die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 2010 (JAEG) steigt von 48.600 EUR auf 49.950 EUR an. Wer als Angestellter über der JAEG verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln - allerdings nur, wenn diese Grenze auch in den zwei Jahren davor überschritten wurde. Insgesamt muss die JAEG also dreimal hintereinander überschritten werden.

Die besondere JAEG 2010 liegt bei 45.000 EUR (in 2009 lag dieser Wert bei 44.100 EUR). Sie gilt für den Personenkreis, der bereits am 31.12.2002 privat versichert war.

Dei Beitragsbemessungsgrenze 2010 liegt ebenfalls bei 45.000 EUR im Jahr. Dies entspricht monatlich 3.750 EUR. Diese Werte gelten auch für die Pflegeversicherung.

Beispielrechnung: Bei einem Beitragssatz von 14,9 Prozent für die gesetzliche Krankenversicherung liegt der Höchstbeitrag bei 558,75 EUR im Monat. Dazu kommt noch der Beitrag für die soziale Pflegeversicherung.