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- 09.09.2009 09:19 #1
Benutzer
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Bürgerentlastungsgesetz - Steuerersparnis für Krankenversicherung
AnzeigeHallo zusammen,
zum 01. Januar 2010 tritt das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft. Folge für die meisten Versicherten der privaten Krankenversicherung (PKV): Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können steuerlich geltend gemacht werden.
Allerdings können die Beiträge nicht zu 100% steuerlich angesetzt werden. Welchen Betrag man ansetzen darf, muss der PKV-Versicherer individuell für jeden Tarif ermitteln und den Kunden sowie deren Finanzamt mitteilen.
Warum können also nicht 100% der Beiträge steuerlich angesetzt werden? Im Bürgerentlastungsgesetz ist mit der "Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung" (welche Ungetüm!) exakt festgelegt, welche Bestandteile des Beitrags steuerlich anzusetzen sind.
Die Bundesregierung hat einen Basiskrankenschutz festgelegt sowie steuerlich nicht abzugsfähige Mehrleistungen. Somit können privat Versicherte mit hohen Versicherungsleistungen ca. 80% der Beiträge zur PKV steuerlich geltend machen.
Das Krankengeld wird nicht berücksichtig. Und: Die Beitragsrückerstattung reduziert den steuerlich anzusetzenden Betrag.
Trotzdem haben Berechnungen ergeben, dass die Steuerlast um mehrere Tausend Euro sinken kann. Angestellte müssen dazu die neue Beitragsbescheinigung bei ihrem Arbeitgeber abgeben, um gleich in den Genuss eines höheren Nettoeinkommens zu gelangen.


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