+ Antworten
Ergebnis 1 bis 3 von 3
  1. #1
    donjofe ist offline Neuer Benutzer
    Registriert seit
    05.09.2008
    Beiträge
    15

    Standard Pflicht zur Versicherung in der PKV

    Anzeige
    Liebe Runde,

    ein Bekannter von mir ist als Selbständiger tätig. Leider lief es in der Vergangenheit wirtschaftlich nicht so toll, daher hat er an der eigentlich wichtigsten Versicherung, der Krankenversicherung, gespart. Bisher hat er jedenfalls Glück gehabt und es ist nichts passiert.

    Nun gilt seit Januar 2009 ja die Versicherungspflicht auch für Selbständige. Wo muss er sich denn versichern? Was ist, wenn in der Zwischenzeit was passiert? Und was ist, wenn ich mich gar nicht versichere - bekomme ich dann "blaue" Briefe oder den Besuch einen "Beamten", der mich in die Krankenversicherung zwingt...??? Wie läuft das denn ab....???

    Danke und VG,
    donjofe

  2. #2
    Julians ist offline Neuer Benutzer
    Registriert seit
    25.03.2009
    Beiträge
    10

    Standard

    Ich glaube man bekommt eine Strafe wenn man nicht versichert ist. Versichern muss man sich bei einem Versicherungsanbieter!

  3. #3
    Registriert seit
    02.10.2008
    Beiträge
    65

    Standard

    Hallo,

    wer sich trotz Versicherungspflicht nicht krankenversichert, muss eine Strafe zahlen. Dies ergibt sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz. Dort heißt es in § 193 Abs. 4 VVG:

    "Wird der Vertragsabschluss später als einen Monat nach Entstehen der Pflicht nach Absatz 3 Satz 1 beantragt, ist ein Prämienzuschlag zu entrichten. Dieser beträgt einen Monatsbeitrag für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung, ab dem sechsten Monat der Nichtversicherung für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung ein Sechstel eines Monatsbeitrags. Kann die Dauer der Nichtversicherung nicht ermittelt werden, ist davon auszugehen, dass der Versicherte mindestens fünf Jahre nicht versichert war. Der Prämienzuschlag ist einmalig zusätzlich zur laufenden Prämie zu entrichten. Der Versicherungsnehmer kann vom Versicherer die Stundung des Prämienzuschlages verlangen, wenn ihn die sofortige Zahlung ungewöhnlich hart treffen würde und den Interessen des Versicherers durch die Vereinbarung einer angemessenen Ratenzahlung Rechnung getragen werden kann. Der gestundete Betrag ist zu verzinsen."

    Einen Besuch eines netten "Beamten" wird man nicht bekommen. Zunächst einmal passiert nichts, wenn man keine Krankenversicherung hat. Der Schwindel fliegt dann auf, wenn man sich in Behandlung begeben muss. Dann zahlt man entweder bar oder wenn das die finanziellen Möglichkeiten überschreitet, muss man sich dann krankenversichern - mit den oben beschriebenen Folgen eines Strafzuschlags!

    Also, so schnell wie möglich in die Krankenversicherung mit dem Kollegen!

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein