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  1. #1
    mastermind17 ist offline Neuer Benutzer
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    Standard Hat das Kurzarbeitergeld Auswirkungen auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze?

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    Hallo in die Runde,

    mein Arbeitgeber hat auf Kurzarbeit umgestellt - naja, zumindest hat das US-Unternehmen diesmal wenigstens zum Mittel der Kündigungen gegriffen;-)

    Meine Frage ist nun: Wie wirkt sich das Kurzarbeitergeld auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der PKV aus? Muss ich dann wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn ich unter der Pflichtgrenze liege???

    Wer kann mir hier Auskunft geben? Danke!

    VG, mastermind17

  2. #2
    Registriert seit
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    65

    Standard

    Hallo mastermind17,

    in der Tat ist das eine berechtigte Frage und nicht ganz so leicht zu beantworten.

    Für Arbeitnehmer gilr dabei folgendes: Für das Über- oder Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze wird weiterhin "fiktiv" das eigentliche regelmäßige Arbeitsentgelt (ohne Kurzarbeit) angenommen:

    Unterschreitet ein privat versicherter Arbeitnehmer nur wegen Kurzarbeit die Jahresarbeitsentgeltgrenze, löst dies keine Versicherungspflicht in der GKV aus.

    Ausnahme: "Transferkurzarbeitsgeld"
    Während das Kurzarbeitergeld zum Ziel hat, dass die Arbeitnehmer die Arbeit zu einem späteren Zeitpunkt wieder voll aufnehmen, bedeutet "Transferkurzarbeitsgeld", das die Stellen abgebaut werden. Die Arbeitnehmer werden aber für eine gewisse Zeit bei der Suche nach einer neuen Arbeit unterstützt. Daher gelten die hier aufgeführten Regelungen im Bezug auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht für das Transferkurzarbeitsgeld.

    Für freiwillig gesetzlich Versicherte stellt sich die Lage wie folgt dar:
    Der Status "freiwillig" bleibt auch während der Kurzarbeit erhalten. Ihren GKV-Beitrag zahlen freiwillig versicherte Arbeitnehmer in der bisherigen Höhe weiter, d.h. auf Basis des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, das ohne Kurzarbeit erzielt worden wäre. Dafür erhalten sie einen höheren Arbeitgeberzuschuss.

    Zusammenfassend bedeutet das für Dich also, dass Du in der PKV versichert bleiben kannst, sofern es sich nicht um das sog. Transferkurzarbeitsgeld handelt.

    Gruß,
    versicherungsprofi

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