Hallo Hermann,
in der gesetzlichen Krankenkasse richten sich die Beiträge nach dem Einkommen. Wer als Selbständiger über keine Einkünfte verfügt, sozusagen arbeitslos ist, muss auf einen fiktiven Mindestbetrag als Einkommen Beiträge entrichten.
Für 2009 liegt dieses "Mindesteinkommen" bei 1.285 €, das die Kassen als Berechnungsgrundlage heranziehen.
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- 18.07.2009 23:27 #1
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Beitrag für freiwillig Versicherte in GKV
AnzeigeIch suche schon länger auf den Web-Seiten der GKV nach Informationen-bisher vergeblich, wie hoch der Beitrag für einen freiwillig Versicherten ist. Bisher regelmässig Arbeit (40 Jahre lang), regelmässig krankenversichert. Jetzt aus gesundheitlichen Gründen selbst gekündigt und keine Absicht mehr, eine andere Tätigkeit aufzunehmen.
Kann mir jemand helfen?
Hermann
- 11.09.2009 17:51 #2
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- 21.09.2011 12:55 #3
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Dieses Mindesteinkommen wird aber nur auf Antrag angenommen, sonst nehmen die eine höhere Berechnungsgrundlage. Also auf jeden Fall einen Antrag auf "einkommensabhängige Beitragsberechnung" stellen.
- 18.11.2011 10:47 #4
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Also die AOK hat da so eine Liste in der man sehen kann was deren GKV kostet. Ich glaube das es sind so um die 180,- Euro.
Du kannst ja sonst mal bei denen vorbei gehen, die sagen dir da bestimmt gerne was die haben wollen.


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