Hallo smiley,
in der Tat muss der Arbeitgeber die Hälfte des maximal zuschussfähigen Betrages an Dich überweisen. Dies sind für 2009: 268,28 EUR für die Krankenversicherung. Dazu kommt noch der Anteil für Pflegeversicherung.
Ist eigentlich ein Vorgang, an dem die Personalabteilung nicht vorbeisehen darf. Und außerdem hat Dein Arbeitgeber bisher ja ordentlich Geld gespart, weil Du in der PKV versihert bist.
Gruß,
versicherungsprofi.
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Thema: Arbeitgeberzuschuß zur PKV
- 26.01.2009 23:07 #1
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Arbeitgeberzuschuß zur PKV
AnzeigeHallo,
sowohl ich als auch meine Frau sind in der PKV. Wir bekommen unser erstes Kind. Meine Frau geht für einige Monate in Elternzeit. Ich bin der Meinung, dass mein Arbeitgeber bis zum max. Arbeitgeberanteil einen Zuschuß zur PKV meiner Frau zahlen muss, auch wenn meine Frau bei ener anderen PKV versichert ist. Ich meine, dass ich gegenüber einem gesetzich Versichten nicht schlechter gestellt werden darf. Meine Personalabteilung ist momentan anderer Meinung. Können Sie mir bei dieser Frage weiterhelfen?
Gruß
smiley
- 27.01.2009 07:07 #2
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- 27.01.2009 23:04 #3
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Hallo Versicherungsprofi,
vielen Dank für die Info. Wo ist dies geregelt? Es gibt doch dafür sicherlich eine (rechtliche) Grundlage. Bin mir nicht sicher, ob ich damit meine Personalabteilung überzeugen kann.
Gruß
Smiley
- 28.01.2009 09:14 #4
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Hallo smiley,
nachfolgen dder Gesetzestext und die Fundstelle im Sozialgesetzbuch (SGB):
"Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses beträgt für Personen, die privat versichert sind, ab 1. Januar eines jeden Kalenderjahres die Hälfte des Betrags, der sich bei Anwendung des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes aller Krankenkassen vom 1. Januar des Vorjahres (§ 245 SGB V) und der nach § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V bei Versicherungspflicht zugrunde zu legenden beitragspflichtigen Einnahmen ergibt, höchstens jedoch die Hälfte des Betrages, den der Beschäftigte für die Krankenversicherung tatsächlich aufzuwenden hat."
Ich denke, dass das der Personalabteilung reichen müsste. Leider sitzen dort meistens Menschen, die die Regelungen des SGB nicht gleich auf Lager haben und sich auch ungern etwas sagen lassen. Aber das Gesetz ist ja eindeutig!
Gruß,
versicherungsprofi


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