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Ergebnis 1 bis 7 von 7
  1. #1
    Frank ist offline Neuer Benutzer
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    Standard Meldepflicht der Krankenkasse gegenüber den Leistungsempfängern?

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    Hallo Forum.
    Ich habe mal eine Frage, die ich mir nicht selbst beantworten konnte.

    Zu meiner Situation: Nachdem ich als Zeitsoldat vier Jahre bei der Bundeswehr war, bin ich wieder in die Familienversicherung meiner Eltern aufgenommen worden. Nach der Bundeswehr ging ich an die Schule (zweiter Bildungsweg) und war 23 Jahre alt.
    Als ich dann 25 Jahre alt wurde, meldete ich mich zuhause und fragte nach, ob ich denn noch versichert sei, oder mich nun selbst versichern müsse.
    Nach telefonischer Rücksprache verlangte die Krankenkasse dann eine Schulbescheinigung und sagte, dass sich die Familienversicherung verlängern würde, wenn ich weiterhin zur Schule ginge.
    Danach kam kein Schreiben und auch kein Anruf mehr. Ich dachte alles wäre in Ordnung. Ich ging in dieser ganzen Zeit auch fröhlich zum Arzt und auch das verursachte keine Probleme. Niemand beanstandete irgendetwas.

    Nun erfahre ich aber auf Nachfrage (ich brauchte ungefähr vier Anläufe), dass ich seit Erreichen meines 25. Lebensjahres überhaupt nicht mehr versichert sei und mich nun rückwirkend zu diesem Zeitpunkt pflichtversichern muss.

    Die Aussage "Nein, wenn er zur Schule geht verlängert sich die Familienversicherung" lässt sich nicht beweisen.
    Nun meine Frage: Hat denn die Krankenkasse keinerlei Meldepflicht mir gegenüber, wenn ein Versicherungsschutz endet?

    EDIT: Zu allem Überfluss habe ich ja auch regulär BaföG bezogen in diesem Zeitraum. Wenn ich gewusst hätte, dass meine Familienversicherung beendet wurde, hätte ein Brief genügt und die hätten mir die Beiträge gerne gezahlt. Doppelt ärgerlich, wenn man es von der Seite betrachtet.
    Geändert von Frank (07.01.2009 um 09:49 Uhr)

  2. #2
    sedlorz ist offline Neuer Benutzer
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    Standard Meldepflicht der Kasse

    Hallo Frank,

    meiner Ansicht nach muss einen die Krankenkasse informieren, wenn sich am Versichertenstatus etwas ändert, also wenn Versicherungspflicht besteht und wenn diese endet.

    Natürlich hat man als Versicherter auch Meldepflichten gegenüber der Krankenkasse. Dieser bist Du aber meiner Ansicht nach nachgekommen. In meinen Augen müsste die Kasse, da sie Deine Angaben zu Alter und Beruf ja hatte, auf Dich zukommen und nachfragen, ob Du die gleichen Voraussetzungen wie bei Antragstellung noch vorliegen.

    Wahrscheinlich hat hier ein Sachbearbeiter die Angelegenheit verpennt - nur der Leidtragende bist Du jetzt. Ich würde mit dem Leiter der Abteilung sprechen und auf Verständnis für Deine Sitution plädieren.

    Hoffe, Du kannst den Versicherungsschutz schnell bekommen - bei dem Winter ist eine Krankenversicherung wirklich ein MUSS!

    VG,
    sedlorz

  3. #3
    Frank ist offline Neuer Benutzer
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    3

    Standard

    Hallo sedlorz.
    Danke für deine Antwort. Es tut gut mal Bestätigung zu erfahren.

    Inzwischen habe ich einen Mitgliedschaftsantrag gestellt, da ich natürlich unbedingt versichert sein muss.
    So wie es aussieht bin, bzw. bleibe ich aber der Gelackmeierte. Falls eine Meldepflicht der Kassen gegenüber ihren Kunden existieren sollte, würde ich davon wahrscheinlich nicht bei der Kasse selbst erfahren. So eine Pflicht müsste natürlich gesetzlich verordnet sein. Ich selbst bin bisher leider nicht fündig geworden. Mein gesunder Menschenverstand sagt mir aber eigentlich auch, dass so etwas existieren sollte, einfach um so etwas wie bei mir zu verhindern. Wie ich inzwischen weiß bin ich auch bei weitem nicht der einzige dem so etwas wiederfahren ist. Etwas ähnliches ist wohl auch zahlreichen ehemaligen Empfängern von Arbeitslosengeld wiederfahren. Denn auch dieser Pflichtversicherungsschutz endet nach Ablauf der Leistungen unangekündigt.
    Da eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht, die auch durchgehend zu bestehen hat, muss ich mich zwangsweise auch 17 Monate rückversichern. Egal bei welcher Krankenkasse. Scheinbar nimmt mich auch keine andere, was mit §5 Abs. 1 Nr. 13 SGV V begründet wurde. Demnach soll es so sein, dass ich mich in meinem Fall bei meiner letzten Krankenkasse rückversichern muss. Das geht für mich zwar nicht aus der besagten Stelle des SGB V hervor, aber egal. Ich werde wohl oder übel schlucken müssen und das Ganze unter "Lernen durch Schmerzen" verbuchen müssen.

    Übrigens liegen wohl auch zahlreiche Beschwerden gegen das Regionalteam vor, welches die Familienversicherung meines Vaters verwaltet.
    Nun ist ein anderes für mich zuständig und die Leute dort sind schon mal sehr viel menschlicher im Umgang mit ihren Kunden und zeigen zumindest Verständnis für meine Lage. Und gleichzeitig übrigens Unverständnis für die Umstände, die zu dieser Lage geführt haben.
    Es wurden auch einige Aussagen, die mir gegenüber gemacht wurden revidiert, oder einfach für falsch erklärt. Demnach habe ich z.B. mit etwa 20 Euro pro Monat weniger zu rechnen. Scheinbar wurde mir da mutwillig Angst gemacht.
    Wenn ich eine Rechtschutzversicherung hätte würde ich ernsthaft über eine Klage wegen Nötigung und Rechtsbeugung im Amt nachdenken. Das ist ja schon fast seelische Grausamkeit, was die da gemacht haben. Mir wurde z.B. mit 600 Euro pro Monat gedroht, falls ich nicht so mitspiele wie die sich das denken...
    Man kann sich denken, dass ich die letzten Tage sehr schlecht schlafe.

    Was am Ende bleibt, ist ein "schöner" Start ins Studium - mit Schulden.

  4. #4
    sedlorz ist offline Neuer Benutzer
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    Standard

    Hi Frank,

    das hört sich für mich ja schon wirklich nach "Bananenrepublik" an...Sicherlich bist Du in den Genuss staatlicher Leistungen gekommen, allerdings müssen einen staatliche Institutionen darüber informieren, wenn sich der Status ändert bzw. verschlechtert.

    Meines Wissens gibt es doch Berater in Sachen Sozialrecht, die einem abseits von Rechtsschutzversicherung weiterhelfen. Für mich hört sich das ganz so an, dass Du mit Sachbearbeitern zu tun hast, die sich selber nicht in der Materie auskommen und dann - je nach Laune - eine mehr oder minder "harte" Antwort geben.

    Zumindest stärken Deine Erfahrungen nicht mein "Vertrauen" in das gesetzliche Sozialversicherungssytem...

  5. #5
    donjofe ist offline Neuer Benutzer
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    @Frank

    Hm, so etwas habe ich noch nie gehört...Da muss doch die Krankenkasse ein Einsehen haben und erkennen, dass dies so nicht geht. Oder gibt es etwa doch noch Lücken in den dichten Gesetzen des Sozialgesetzbuchs???

    Wenn dem so ist, würde ich mal Deinen örtlichen Bundestagsabgeordneten informieren, dass er sich dafür einsetzt, dass diese Lücke geschlossen wird.

    Gruß in die Runde:-)

  6. #6
    Frank ist offline Neuer Benutzer
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    Hallo donjofe.

    Bis jetzt hat sich leider noch nicht viel getan. Ich muss mich noch eine Woche in Geduld üben, daher auch meine bisherige Schweigsamkeit.

    Was die Lücke angeht bin ich wohl nicht der einzige. Es ist schon interessant wie schnell sich ein Rattenschwanz bildet, wenn man mal ein Problemchen hat.
    Inzwischen ist es so, dass ein guter Freund von mir in dieselbe Falle getappt ist wie ich. Nachdem ich ihm meine Geschichte erzählt habe, hat er auch bei seiner Kasse angerufen und nachgefragt (Er ist ebenfalls 26). Dasselbe Problem, auch diese Kasse hat ihn nicht über den Ablauf der Versicherung informiert. Netterweise bekommt er aber die Zeit seines Zivildienstes komplett angerechnet und muss daher nur etwas um die 200 Euro nachzahlen.
    Ich hoffe noch darauf, dass bei mir dasselbe für den Grundwehrdienst gilt. Dummerweise war ich Zeitsoldat und dass die 9 Monate da praktisch reingerechnet sind ist ausserhalb der Bundeswehr wohl nicht jedem bekannt.
    Meine Freundin hatte auch ein ähnliches Problem. Sie war privatversichert und bekam ein Problem mit den gesetzlichen, die ihr eine Befreiung von der Pflichtversicherung förmlich aufdrängten (sie durfte z.B. nur allein in das Büro zum unterzeichnen eines entsprechenden Antrages, von dem sie nichtmal einen Abzug erhielt). In ganz Deutschland ist es wohl so, dass auch hier aufgrund einer Gesetzesänderung der Beihilfeanspruch für Privatversicherte mit Beendigung des 25. Lebensjahres endet. Zu ihrem Glück aber nicht im Saarland. Dort habe man davon abgesehen, weil viele Studenten wohl schon darüber gestolpert sind und sich während des Studiums teuer privatversichern mussten.
    Im Ganzen sieht es wohl so aus, dass man nicht darum herum kommt, alle Gesetzestexte zu lesen, bevor man 18 Jahre alt wird, bzw. etwas unterschreiben muss. Dummerweise kann man sich nicht auf alles vorbereiten und verstehen schon mal gar nicht...

    Das mit dem Bundestagsabgeordneten ist aber eine gute Idee. Schließlich sollte man da was tun, um mehr Gerechtigkeit zu schaffen. Dann müsste man aber auch fordern, dass Gesetzestexte in gutem Deutsch neu verfasst werden, damit auch Menschen ohne Gehirnschaden verstehen können, worum es da geht.

  7. #7
    donjofe ist offline Neuer Benutzer
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    Standard

    Hi Frank,

    tja, nach Deinen Schilderungen gibt es wohl doch mehr Betroffene als man denken mag. Ich kann dies Vorgehensweise der kassen einfach nicht nachvollziehen. Aber da es sich bei den gesetzlichen Kassen um öffentlich-rechtliche Institutionen handelt, bei denen man sich pflichtversichern muss, wird der "Servicegedanke" eben klein geschrieben. Den Kassen kann es ja egal sein, was man von ihnen denkt. Nur schade, dass man diesen Institutionen etwas so wichtiges wie die eigene Gesundheit anvertraut...

    Und das mit dem Bundestagsabgeordneten kann ich Dir nur empfhelen. Habe ich auch mal gemacht und prompt habe ich eine Antwort erhalten, die sogar kein Standardtext war, sondern persönlich an mich geschrieben war.

    Zu aller Letzt haben wir doch einen Verbraucherminister. Der sollte sich doch für die Belange der Bürger ensetzen. Niemand kann verlangen, dass "Otto-Normal-Verbraucher" von Juristen verfasste Texte verstehen, sonst hätte man ja gleich selbst Jura studieren können...

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