Hallo sterny74,
meines Erachtens mussten auch schon bisher immer Freistellungsaufträge eingereicht werden.
Auf jeden Fall gilt seit Januar 2009 folgendes: Auf Kapitalerträge - egal in welcher Form - ist die Abgeltungssteuer zu zahlen, da gibt es keine Ausnahmen mehr. Insofern solltest Du schnell einen Freistellungauftrag stellen, sonst werden aus den 1% mal eben 0,75% (abzgl. Soli und ggf. KiSt).
Gruß,
mastermind17
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Thema: 1%-Varianten
- 05.01.2009 10:30 #1
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1%-Varianten
Anzeigehallo und guten Morgen,
per 1.1.09 gilt ja die neue Abgeltungssteuer.
Bisher habe ich einen Bausparvertrag bei Sch.Hall mit einer 1% Kapitalverzinsung. Bis 31.12.08 mußte für diese Variante KEIN Freistellungsauftrag erteilt werden, ich hatte aber die Info, daß zum 01.01.09 nun auch diese 1-%-Varianten abgedeckt werden müssen.
Auf der Homepage von Sch.H. steht jedoch noch immer bei der "Vertragsauskunft", daß bei der Berechnung des unverb. Freistellungsauftrages diese 1-%-Varianten nicht berücksichtigt sind.
Gab es hier eine Änderung ? muß ich hier weiterhin KEIN Freistellungsauftrag erteilen ?
vielen Dank für die Info.
Gruß
robin
- 09.01.2009 17:20 #2
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