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Thema: 1%-Varianten

  1. #1
    sterny74 ist offline Neuer Benutzer
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    05.01.2009
    Beiträge
    1

    Standard 1%-Varianten

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    hallo und guten Morgen,

    per 1.1.09 gilt ja die neue Abgeltungssteuer.
    Bisher habe ich einen Bausparvertrag bei Sch.Hall mit einer 1% Kapitalverzinsung. Bis 31.12.08 mußte für diese Variante KEIN Freistellungsauftrag erteilt werden, ich hatte aber die Info, daß zum 01.01.09 nun auch diese 1-%-Varianten abgedeckt werden müssen.
    Auf der Homepage von Sch.H. steht jedoch noch immer bei der "Vertragsauskunft", daß bei der Berechnung des unverb. Freistellungsauftrages diese 1-%-Varianten nicht berücksichtigt sind.
    Gab es hier eine Änderung ? muß ich hier weiterhin KEIN Freistellungsauftrag erteilen ?

    vielen Dank für die Info.

    Gruß
    robin

  2. #2
    mastermind17 ist offline Neuer Benutzer
    Registriert seit
    19.10.2008
    Beiträge
    12

    Standard

    Hallo sterny74,

    meines Erachtens mussten auch schon bisher immer Freistellungsaufträge eingereicht werden.

    Auf jeden Fall gilt seit Januar 2009 folgendes: Auf Kapitalerträge - egal in welcher Form - ist die Abgeltungssteuer zu zahlen, da gibt es keine Ausnahmen mehr. Insofern solltest Du schnell einen Freistellungauftrag stellen, sonst werden aus den 1% mal eben 0,75% (abzgl. Soli und ggf. KiSt).

    Gruß,
    mastermind17

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