Förderung energetischer Sanierung
Energieeffizient Sanieren und Wohnraum Modernisieren - Teil 2
Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung
Im Teil 1 der Serie wurde das Programm „Energieeffizient Sanieren“ vorgestellt („KfW-Effizienzhaus“). Die KfW-Bankengruppe ergänzt es um eine Sonderförderung: Es gibt Zuschüsse, um bei bestehenden Wohngebäuden den CO2-Ausstoß zu senken.
- Zuschuss für Baubegleitung: Wenn Sie auf dem Weg zu einem „KfW-Effizienzhaus“ sind, können Sie für die Beratung durch einen Sachverständigen einen Zuschuss beantragen (50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.000 Euro je Antragsteller und Investitionsvorhaben).
- Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen: Sie erhalten einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 200 Euro, wenn Sie Ihre Nachtstromspeicherheizung durch eine förderfähige Heizungsanlage ersetzen („Energieeffizient Sanieren“ oder „Marktanreizprogramm zur Förderung Erneuerbarer Energien“ (BAFA).
- Optimierung der Wärmeverteilung: Der Staat gibt Geld, wenn Sie die Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen verbessern. Zum Beispiel durch den Einbau einer Hocheffizienzumwälzpumpe (Effizienzklasse A). 25 Prozent der förderfähigen Kosten werden ersetzt. Liegen sie unter 400 Euro, beträgt der Zuschuss 100 Euro. Keinen Zuschuss gibt es bei Kosten, die kleiner als 100 Euro sind.
Informationen und Anträge:
Ihren Antrag stellen Sie, wenn Sie Ihre Maßnahme durchgeführt haben (spätestens sechs Monate nach Abschluss). KfW Bankengruppe, Niederlassung Berlin, 10865 Berlin, Tel.: 01801 33 55 77, www.kfw-foerderbank.de
Wohnraum Modernisieren
Dieses Programm unterscheidet zwischen „Standard-Maßnahmen“ und „Altersgerechtem Umbauen“.
- Standard-Maßnahmen: Zu ihnen gehören u. a. bauliche Maßnahmen, um die allgemeinen Wohnverhältnisse zu verbessern (Ausbau von Balkonen, Nachrüsten von Aufzügen). Aber auch die Erneuerung einer Zentralheizung, wobei bei allen Standard-Maßnahmen die „Energieeinsparverordnung 2007“ zu beachten ist.
- Altersgerecht Umbauen: Hier lautet das Stichwort „Barrierefreiheit“. Wer in diesem Sinne Wohnungen und ihr Umfeld gestaltet, kommt in den Genuss einer staatlichen Förderung.
Die KfW-Bankengruppe gewährt in beiden Fällen zinsgünstige Kredite, und zwar für 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Das sind bei „Standard-Maßnahmen“ maximal 100.000 Euro je Wohneinheit und im Bereich „Altersgerecht Umbauen“ maximal 50.000 Euro je Wohneinheit. Die Höhe der Zinsen richtet sich nach dem Kapitalmarkt.
Informationen und Anträge
KfW-Bankengruppe (siehe oben)
Energieeffizient Bauen
Wer ein Wohngebäude errichtet, zum ersten Mal kauft oder erweitert, erhält eine staatliche Förderung (einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheim):
- „KfW-Effizienzhaus 55“: Für diese Förderung wird gefordert, dass u. a. der jährliche Primärenergiebedarf höchstens 40 kWh pro Quadratmeter beträgt. Dieses Programm fördert auch Passivhäuser.
- „KfW-Effizienzhaus 70“: Für staatliches Geld ist die Voraussetzung, dass u. a. der jährliche Primärenergiebedarf nicht über 60 kWh pro Quadratmeter hinausgehen darf.
Kredite gibt es bei diesem Programm für 100 Prozent der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück). Die Grenze liegt bei 50.000 Euro je Wohneinheit. Die Zinshöhe ist vom Kapitalmarkt abhängig.
Informationen und Anträge
KfW-Bankengruppe (siehe oben)
KfW-Wohneigentumsprogramm
Wer eine selbst genutzte Eigentumswohnung erwirbt, kann im Rahmen dieses Programms einen Antrag stellen. Gefördert wird im Einzelnen:
- Bau und Erwerb: Berücksichtigt werden u. a. die Kosten des Baugrundstücks oder die Modernisierungs- und Umbaukosten. Kredit gibt es für bis zu 30 Prozent der angemessenen Gesamtkosten, maximal 100.000 Euro.
- Kauf von Genossenschaftsanteilen: Bis zu 100 Prozent des Genossenschaftsanteils werden finanziert, höchstens aber 100.000 Euro.
Die Höhe der Zinsen richtet sich bei beiden Varianten nach den aktuellen Konditionen auf dem Kapitalmarkt.
Informationen und Anträge
KfW-Bankengruppe (siehe oben)
Ein Beitrag von Ingo Leipner
Weitere Informationen
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